
Die Bundesregierung hat die geplante Übernahme des Hamburger Logistikunternehmens Zippel durch die chinesische Staatsreederei Cosco untersagt und damit eine weitere chinesische Beteiligung in der deutschen Hafen- und Transportlogistik gestoppt. Cosco wollte 80 Prozent an der Zippel-Gruppe erwerben, während Geschäftsführer Axel Plaß nach eigenen Angaben 20 Prozent behalten und weiter die Geschäfte führen wollte. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, nun einen formellen Untersagungsbescheid zu erlassen.
Als Begründung verwies das Ministerium auf Sicherheitsbedenken. Der Einstieg von Cosco hätte nach Einschätzung der Bundesregierung bestehende Abhängigkeiten vertieft und die Stabilität der Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union beeinträchtigen können. Deutschland sei als größte Volkswirtschaft Europas grundsätzlich offen für ausländische Investitionen, hieß es weiter. Es könne jedoch Vorhaben geben, die Risiken für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung bergen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung bilden das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die Prüfungen und Verbote solcher Transaktionen ermöglichen.
Zippel transportiert Container und Stückgut – darunter Paletten, Maschinen und Möbel – von den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven zu Industrie- und Handelszentren in Ostdeutschland sowie ins europäische Ausland. An Terminals in Berlin, Schkopau (Sachsen-Anhalt) und Elsterwerda (Brandenburg) hält das Unternehmen laut einem Bericht des „Handelsblatts“ Umschlagsanteile zwischen 35 und 90 Prozent. Zippel befördert Waren per Bahn, Schiff und Lastwagen und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter.
Cosco zählt gemessen am Transportvolumen zu den größten Reedereien weltweit und ist bereits mit 24,99 Prozent am Hamburger Containerterminal Tollerort beteiligt. Dieser Einstieg hatte 2022 in der damaligen Bundesregierung zu intensiven politischen Debatten geführt; am Ende wurde ein Anteil knapp unterhalb der 25-Prozent-Schwelle erlaubt. Während das Bundeskartellamt den Erwerb der Zippel-Anteile im Februar aus wettbewerbsrechtlicher Sicht passieren lassen wollte, meldete der Verfassungsschutz im weiteren Verfahren Sicherheitsbedenken an. Zippel-Chef Plaß erklärte, er nehme den Beschluss der Regierung zur Kenntnis, habe sich aber ein anderes Ergebnis gewünscht.

Ein umfangreicher Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu digitalen Daten des verstorbenen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek sorgt für neuen politischen und justizinternen Sprengstoff. Chatprotokolle, E-Mails und weitere Unterlagen zeichnen ein Bild tiefgreifender Konflikte innerhalb der Justiz – insbesondere zwischen der WKStA und Teilen der vorgesetzten Behörden. Parallel dazu bereitet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Befragung von Schlüsselpersonen vor, um mögliche politische Einflussnahmen auf Ermittlungen rund um Pilnacek und dessen Tod zu beleuchten.
Aus der von der WKStA erstellten Expertise zu Pilnaceks Kommunikationsdaten geht hervor, wie der langjährige Leiter der für Strafrecht zuständigen Sektion im Justizministerium über Jahre hinweg gegenüber der WKStA Stellung bezog. Der Bericht zeigt, dass der damalige Wiener Oberstaatsanwaltschef Johann Fuchs im Juni 2019 in einer internen Nachricht erklärte, er sehe es als Aufgabe seiner Amtszeit, eine von der WKStA angeblich offengelegte „Verkommenheit“ im Berufsstand „mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Er bezeichnete Pilnacek darin ausdrücklich als Mitstreiter. In dem Gutachten findet sich zudem Material, aus dem hervorgehen soll, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelöst und neu aufgesetzt werden könnte.
Die Auswertung des Laptops und mehrerer Speichermedien Pilnaceks, die in einem rund 440 Seiten starken Bericht zusammengefasst wurde, behandelt auch seine Kontakte in das Umfeld der ÖVP. Der frühere Sektionschef war von 2010 bis 2020 über alle wesentlichen Strafsachen der Republik informiert und konnte als weisungsbefugter Beamter Ermittlungsschritte mitsteuern oder Berichte anfordern. Laut dem Bericht kooperierte er in dieser Zeit eng mit ÖVP-nahen Personen und wirkte an der Verteidigung von Beschuldigten mit. Nach Bekanntwerden einer Audioaufnahme aus dem Sommer 2023, in der Pilnacek Interventionen von ÖVP-Seite beklagte, leitete die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter ein; dieser Interventionsakt ist nun ebenfalls Gegenstand des U-Ausschusses.
Der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Umständen von Pilnaceks Tod und dem Umgang der Behörden befasst, bekommt das WKStA-Dokument zeitlich passend zur nächsten Befragungsrunde vorgelegt. Zunächst soll ein IT-Experte der WKStA, der für das Auslesen von Datenträgern zuständig ist, Auskunft geben. In den darauffolgenden Tagen werden Exekutivbeamte befragt, darunter der Leiter des Bundeskriminalamts sowie zwei Polizeibeamte aus Niederösterreich, die unter anderem mit Pilnaceks Geisterfahrt Stunden vor dem Fund seiner Leiche in einem Donau-Seitenarm befasst waren. Politisch besonders im Fokus steht der Auftritt von Innenminister Gerhard Karner und dessen Kabinettschefin, nachdem eine vom Ressort in Auftrag gegebene Schulungsunterlage für geladene Auskunftspersonen parteiübergreifend – mit Ausnahme der ÖVP – auf Kritik gestoßen war.
Die Kombination aus internen Justizchats, detaillierter Datenauswertung und politischer Aufarbeitung im Parlament verschärft die Debatte über das Verhältnis zwischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und Parteien. Während die WKStA ihre Auswertungsergebnisse in den U-Ausschuss einbringt, suchen Abgeordnete nach Antworten auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß versucht wurde, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen – sowohl in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen als auch im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach dem Tod eines der einflussreichsten Justizbeamten der vergangenen Jahre.