
Am Wiener Landesgericht ist ein von Egisto Ott angestrengtes Verfahren gegen die Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins „profil“, Anna Thalhammer, in ungewöhnlichen Szenen geendet. Der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte Thalhammer wegen übler Nachrede geklagt – verweigerte im eigenen Prozess dann jedoch konsequent jede Aussage. Die Richterin zeigte sich sichtbar irritiert und vertagte die Verhandlung auf Herbst.
Bereits zu Beginn der Verhandlung war Ott aus dem Saal verwiesen worden, nachdem er die Richterin wiederholt unterbrochen hatte. Als er später als Zeuge einvernommen werden sollte, beantwortete er keine einzige Frage. Auf die Versuche der Vorsitzenden Nicole Baczak, den Hintergrund seiner Privatanklage zu klären, reagierte er lediglich mit dem Hinweis: „Ich entschlage mich der Aussage. Nach der StPO.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Warum sitzen wir dann da, wenn Sie nicht reden wollen? Was soll das dann da?“
Im Hintergrund steht ein weiteres, deutlich größeres Verfahren gegen den früheren Verfassungsschützer. Gegen Ott läuft am Wiener Landesgericht ein Prozess wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte. Der Spionage-Prozess ist vorerst bis 20. Mai anberaumt, Ott weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Beobachter sehen in der auffälligen Zurückhaltung im Verfahren gegen Thalhammer einen möglichen Versuch, sich nicht durch Aussagen in einem Verfahren in dem anderen zu belasten.
Die Richterin will nun klären lassen, ob Ott sich in der Privatklage überhaupt auf ein Entschlagungsrecht berufen kann. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. Oktober soll der gesamte Gerichtsakt zum Spionage-Verfahren beigezogen werden. Auf dieser Grundlage will das Gericht prüfen, ob dem Ex-BVT-Chefinspektor das Recht zusteht, die Aussage zu verweigern. Sollte sich herausstellen, dass kein Entschlagungsrecht besteht und Ott dennoch weiterhin schweigt, könnten für ihn prozessuale Konsequenzen drohen. Für Thalhammer und das Magazin „profil“ bleibt damit vorerst offen, ob und wann der Kern der Vorwürfe im Rahmen der Privatanklage überhaupt verhandelt wird.

Spar hat seine Position als größter Lebensmittelhändler Österreichs im vergangenen Jahr weiter ausgebaut. Der Verkaufsumsatz der Supermarktsparte im Inland stieg um 4,2 Prozent auf 10,8 Milliarden Euro. Der Marktanteil des Handelskonzerns kletterte auf 36,8 Prozent und liegt damit klar vor Rewe mit 32,3 Prozent, wie das Fachmagazin „Key Account“ unter Verweis auf NielsenIQ-Daten berichtete. Auf die Diskonter Hofer und Lidl entfiel ein gemeinsamer Marktanteil von 25,5 Prozent.
Wesentlicher Wachstumstreiber waren die Eigenmarken des Konzerns. Besonders die Discount-Linie „S-Budget“ legte kräftig zu und verzeichnete ein Umsatzplus von 8 Prozent. Insgesamt konnte Spar damit den Abstand zu seinen Mitbewerbern weiter vergrößern. Der Konzern rechnet zudem mit einem zusätzlichen Marktanteilszuwachs von rund 0,2 Prozentpunkten durch die Übernahme von 25 Filialen der Kette Unimarkt. Seit der kartellrechtlichen Freigabe Ende Jänner werden 20 dieser Standorte von selbstständigen Spar-Kaufleuten, fünf direkt von der Spar AG betrieben.
Auf der Ergebnissseite wirkten allerdings mehrere Faktoren dämpfend. Die seit Längerem defizitäre Sporthandelskette Hervis belastete das Konzernergebnis, ehe sie im Jänner verkauft wurde. Zusätzlich drückten Sondersteuern in Ungarn, einem der Auslandsmärkte des Unternehmens, auf die Profitabilität. Spar verweist darauf, dass die Ergebnismarge vor Steuern (EBT) unter 2 Prozent liege und damit deutlich unter jenen großer Industriekonzerne.
Vor diesem Hintergrund kritisierte Spar-Chef Hans K. Reisch eine aus seiner Sicht einseitige Fokussierung der öffentlichen Debatte auf die Handelspreise. Man ärgere sich insbesondere über multinationale Lieferantenkonzerne mit zweistelligen operativen Gewinnmargen, sagte er. Reisch betonte wiederholt, Spar verfüge gegenüber internationalen Markenherstellern wie Procter & Gamble, Johnson & Johnson oder Nestlé über keine Marktmacht. Die von der Politik diskutierten und teilweise umgesetzten Maßnahmen im Bereich Lebensmittelpreise – darunter eine stärkere Grundpreisauszeichnung und Hinweise auf „Shrinkflation“ – ändern an dieser Konstellation aus Sicht des Unternehmens nur begrenzt etwas.