Wegen eines Ausbruchs der Enzootischen Pneumonie (EP) lässt die Schweiz derzeit in grossem Stil Schweine töten. Nach Angaben der kantonalen Veterinärbehörden mussten bislang rund 10'500 Tiere geschlachtet oder getötet werden. Betroffen sind insgesamt 60 Zucht- und Mastbetriebe in bis zu 14 Kantonen, die Teil eines grossen, kantonsübergreifenden Schweinerings sind.
Der erste Ausbruch der ansteckenden Lungenkrankheit wurde am 9. September in diesem Produktionsring festgestellt. Die Behörden ordneten daraufhin die vollständige Räumung von 20 Zuchtbetrieben in sechs Kantonen an, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Besonders stark betroffen ist der Kanton Luzern: Dort wurden zehn Zuchtbetriebe und ein Mastbetrieb geräumt, insgesamt 5200 Tiere getötet oder geschlachtet. Im Kanton Bern traf es drei Zuchtbetriebe mit 1700 Tieren.
Auch der Kanton Solothurn ist involviert. Dort wurden auf zwei Abferkelbetrieben 80 Sauen und 50 Jungtiere geschlachtet sowie 930 Schweine getötet; rund 1200 Jungtiere wurden lebend exportiert. Ein dritter, reiner Mastbetrieb im Kanton steht weiterhin unter Sicherungs- und Überwachungsmassnahmen, die voraussichtlich bis Ende Oktober andauern. Die beiden geräumten Höfe gelten zehn Tage nach Reinigung und Desinfektion wieder als seuchenfrei, danach kann der Veterinärdienst die Sperren aufheben.
Insgesamt unterliegen 40 Mastbetriebe in bis zu 14 Kantonen weiterhin Einschränkungen im Tierverkehr. Für jeden betroffenen Betrieb wird das Risiko einer Verschleppung der Seuche individuell bewertet, Tierärztinnen und Tierärzte kontrollieren zudem angrenzende Höfe. Nach Behördenangaben gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings infiziert sein könnten. In Bern konnten Sperren für vier Mastbetriebe nach negativen Tests bereits wieder aufgehoben werden.
Die Enzootische Pneumonie gilt in der Schweiz seit rund 20 Jahren als ausgerottet und ist nun innerhalb des Produktionsrings erneut aufgetreten. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich; das Fleisch gesunder Trägertiere kann nach Angaben der Kantone ohne Bedenken konsumiert werden. Die Behörden betonen, dass nur Tiere getötet wurden, die weder lebend exportiert noch regulär hätten geschlachtet werden können, und dass kranke Tiere generell nicht zur Schlachtung zugelassen sind.
Das betroffene Ringsystem ist ein arbeitsteiliger Zusammenschluss mehrerer Schweine- und Ferkelproduktionsbetriebe, bei dem Tiere rotierend zwischen verschiedenen Höfen bewegt werden. Dieses Modell gilt als effizient, erhöht aber im Seuchenfall das Risiko einer schnellen Verbreitung über Kantonsgrenzen hinweg. Die aktuelle Lage wird von den Veterinärdiensten als unter Kontrolle beschrieben, gleichzeitig bleiben Tierverkehr und Wiedereröffnung der Betriebe an strenge Auflagen und fortlaufende Überwachung gebunden.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.