
Wien verschärft den Umgang mit sogenannten E-Mopeds deutlich. Mit 1. Oktober treten neue Vorschriften in Kraft, die den rechtlichen Rahmen für die bisher weitgehend unregulierten, mopedähnlichen Elektrofahrzeuge grundlegend ändern. Kernstück der Reform ist ein Verbot auf Radwegen: E-Mopeds müssen künftig auf der Straße fahren und werden rechtlich näher an klassische Motorfahrzeuge herangeführt.
Die Neuregelung bringt für Besitzer eine Reihe zusätzlicher Pflichten. E-Mopeds benötigen eine Straßenzulassung, ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Vorgeschrieben sind außerdem eine regelmäßige technische Begutachtung, das bekannte „Pickerl“, sowie Helmpflicht. Lenkerinnen und Lenker müssen einen entsprechenden Führerschein vorweisen. Die Stadt verweist zur Begründung unter anderem auf Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, wonach ein großer Teil der Fahrzeuge deutlich schneller als die bislang zulässigen 25 km/h unterwegs ist, sowie auf das im Vergleich zu Fahrrädern höhere Gewicht.
Die Einhaltung der Vorgaben soll in Wien streng überwacht werden. Polizei und die städtische Gruppe Sofortmaßnahmen kündigen gemeinsame Schwerpunktaktionen an. Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl spricht von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten sollen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, will die Polizei die Weiterfahrt untersagen und Anzeige erstatten. Die Höhe möglicher Strafen richtet sich nach Art des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, betont, Radwege seien keine Ausweichstrecken für Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr bestimmt sind.
Politische Rückendeckung kommt aus dem Verkehrsressort der Stadt. Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte sich bereits zuvor für eine Verbannung der E-Mopeds von den Radwegen eingesetzt. Die Fahrzeuge seien in vielen Fällen zu schnell unterwegs und stellten aufgrund ihres Gewichts eine Gefahr für Radfahrende und Fußgänger dar, argumentiert sie. In der Praxis besonders betroffen ist die Zustellbranche: Bisher wurden die – bislang zulassungsfreien – Elektro-Mopeds in Wien häufig von Essenszustellern genutzt. Branchenvertreter und Interessensorganisationen verweisen darauf, dass es in vielen Fällen keine kurzfristig praktikablen Möglichkeiten gibt, die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen und eine Zulassung zu erlangen, was zahlreiche bisher genutzte Fahrzeuge faktisch entwerten könnte.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.