
Die Lenzing Gruppe, ein führender Anbieter von regenerierten Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien, hat in Brüssel ein hochrangiges Roundtable-Gespräch ausgerichtet. Die Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit Euractiv organisiert wurde, brachte Vertreter der Europäischen Kommission, der britischen Mission bei der EU, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Industrie zusammen. Ziel war es, zu erörtern, wie biobasierte Materialien Europas wirtschaftliche Sicherheit stärken und den Übergang in eine fossilfreie Zukunft beschleunigen können.
Zu den Sprecherinnen und Sprechern zählten Aurel Ciobanu-Dordea, Director for Competitive Circular Economy & Clean Industrial Policy bei der Europäischen Kommission, Dr. Daniel Bradley, Deputy Counsellor & Head of Climate and Environment der UK Mission to the EU, sowie Patricia A. Sargeant, Executive Vice President Nonwovens Commercial der Lenzing Gruppe. Das Roundtable fand am 10. März 2026 statt und konzentrierte sich auf die Rolle biobasierter, cellulosischer Faserlösungen als Enabler der sauberen Energiewende in Europa.
Zentrales Thema der Diskussion war das Potenzial cellulosischer Fasern als vollständig biobasierte, biologisch abbaubare Alternativen in Vliesstoffanwendungen wie Feuchttüchern. Die Teilnehmer betonten, dass Europa zwar über die industrielle Basis für die Skalierung solcher Materialien verfügt, regulatorische und Kosten-Asymmetrien jedoch die Wettbewerbsfähigkeit bremsen. Als entscheidend wurden klare, kohärente politische Signale für Investitionssicherheit und Markthochlauf genannt.
Die Lenzing Gruppe positioniert biobasierte Materialien als strategischen Faktor für die wirtschaftliche Sicherheit Europas. Die Diskussionen umfassten mögliche Updates der Single Use Plastics Directive (SUPD), um den Weg für skalierbare Alternativen zu ebnen. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Politik und Industrie, um nachhaltige Lösungen voranzutreiben und Europas Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern.
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.