In Österreich wächst der politische Streit um die geplante Reform der Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die zuständigen FPÖ-Landesräte aus Salzburg, der Steiermark und Niederösterreich werfen der Bundesregierung vor, zentrale Herausforderungen im Asylbereich nicht zu lösen, sondern einseitig auf die Länder zu verlagern. Der Bund versuche, „diese auf die Länder abzuwälzen“, erklärten Wolfgang Fürweger, Hannes Amesbauer und Martin Antauer in einer gemeinsamen Aussendung.

Auslöser der Kritik ist das im Ministerrat beschlossene Vorhaben „Obsorge ab Tag eins“. Künftig sollen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – wie in einer EU-Richtlinie vorgesehen – bereits ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens in die Obsorge der bei den Ländern angesiedelten Kinder- und Jugendhilfeträger fallen. Diese Kinder sollen damit dieselbe Unterstützung erhalten wie andere Minderjährige, die nicht bei ihren Eltern leben können. Dazu zählen insbesondere Unterbringung, Versorgung, Bildungszugang und Unterstützung im Alltag sowie bei Behördenverfahren.

Die freiheitlichen Landesräte bezeichnen den vorliegenden Gesetzesentwurf als „fachlich unausgereift, rechtlich überschießend und politisch problematisch“. Anstatt für klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe zu sorgen, schaffe der Bund zusätzliche Unsicherheiten, argumentieren sie. Die Verantwortung werde dorthin verlagert, „wo bereits jetzt die Systeme an der Belastungsgrenze arbeiten“. Zudem verweisen sie auf „äußerst kritische fachliche Stellungnahmen der Länder“, die im Begutachtungsprozess ihrer Darstellung nach nicht berücksichtigt worden seien.

Besonders problematisch sehen die FPÖ-Vertreter die fehlende verbindliche Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderjährigen. Dieses zentrale Problem bleibe mit der geplanten Novelle ungelöst, heißt es aus den drei Ländern. Darüber hinaus warnen sie vor einer möglichen „Übererfüllung der EU-Richtlinie“. Trotz der Kritik hält die Bundesregierung an der Linie fest, die Kinder- und Jugendhilfeträger von Beginn an in die Verantwortung zu nehmen, um eine gleichwertige Betreuung zu anderen Kindern ohne elterliche Obhut sicherzustellen. Wie der Konflikt zwischen Bund und Ländern beigelegt wird, ist vorerst offen.