Der Sporthändler Hervis stellt sein Österreich-Geschäft nach dem Eigentümerwechsel tiefgreifend neu auf und schließt heuer rund ein Fünftel seiner Filialen. Insgesamt 17 der aktuell 93 Standorte sollen im Laufe des Jahres 2026 vom Netz gehen, weil sie laut Unternehmen nicht rentabel zu betreiben sind. Betroffen sind Standorte in mehreren Bundesländern, darunter urbane Einkaufszentren ebenso wie Filialen in Regionalstädten. Bereits geschlossen wurden nach Firmenangaben die Geschäfte im Salzburger SAM Outlet sowie in Baden.
Hinter dem Umbau steht die Quantum Investment Holding GmbH mit Sitz in Wien, die Anfang des Jahres die bisherige Spar-Tochter übernommen hat. Jeweils 50 Prozent an Quantum halten laut Firmenbuch der deutsche Investor und Snipes-Gründer Sven Voth sowie Udo Schloemer, Gründer des Bürocampus Factory Berlin. Die neuen Eigentümer hatten im April zunächst das Auslandsgeschäft mit 43 Filialen in Slowenien, Kroatien und Deutschland an einen nicht genannten Investor abgegeben und konzentrieren sich nun auf die Straffung des Netzes im Heimatmarkt Österreich.
Von den Schließungen sind bundesweit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Wie viele davon konkret in den einzelnen Bundesländern ihre Stelle verlieren, ist noch nicht vollständig ausgewiesen. Nach Unternehmensangaben wurde gemeinsam mit Betriebsrat und Gewerkschaft ein Sozialplan erarbeitet. Die Abwicklung der betroffenen Standorte soll schrittweise erfolgen, unter Einhaltung der Kündigungsfristen der jeweiligen Mietverträge.
Die Liste der Filialen, die bis Jahresende schließen sollen, ist lang: Neben den bereits aufgegebenen Standorten Salzburg (SAM Outlet) und Baden sind unter anderem die Filiale im Wiener Einkaufszentrum Q19, mehrere Geschäfte in Salzburg (Forum, Hallein, Bischofshofen), Tirol (Reutte, Kitzbühel), Kärnten (Feldkirchen), der Steiermark (Deutschlandsberg, Leoben, Liezen), Osttirol (Lienz) sowie vier Standorte in Oberösterreich betroffen – Perg, Steyr, Wels und Linz (Lentia). Die Restrukturierung soll Hervis nach Angaben des Unternehmens auf „zukünftige Markt- und Kundenanforderungen“ ausrichten und das Filialportfolio stärker auf ertragsstarke Standorte fokussieren.

Im Erpressungsfall rund um den deutschen Babykosthersteller Hipp haben die Ermittler ein weiteres Puzzlestück erhalten. Ein nun vorliegendes Vergleichsgutachten zeigt, dass das in einem manipulierten Hipp-Gläschen gefundene Rattengift und jenes, das an der Wohnadresse des Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee sichergestellt wurde, in Zusammensetzung sowie in Konzentration bzw. Verhältnis übereinstimmen beziehungsweise vergleichbar sind. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wertet dies als weiteres Indiz, betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen eindeutigen Beweis handelt, dass exakt dasselbe Gift verwendet wurde.
Der 39-jährige, gebürtige Slowake sitzt seit Anfang Mai in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft; diese dauert zumindest bis 19. Juni an. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung sowie Urkundenfälschung ermittelt. Das Rattengift war zuvor an seiner Wohnadresse in St. Gilgen gefunden worden. Der Mann bestreitet laut den Ermittlern, mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch etwas zu tun zu haben.
Bereits im April war im Burgenland ein manipuliertes Hipp-Gläschen sichergestellt und untersucht worden. Dem Gutachten zufolge war die im Produkt nachgewiesene Giftmenge nicht lebensgefährlich, aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen. In Kombination mit dem nun vorliegenden Vergleichsgutachten sehen die Ermittler ihre Indizienlage gegen den Verdächtigen gestärkt, ohne jedoch einen naturwissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Identität der verwendeten Substanz führen zu können.
Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Feststellung der „vergleichbaren“ Konzentration und Zusammensetzung des Rattengifts ein wichtiges Element im laufenden Ermittlungsverfahren darstellt, aber die strafrechtliche Beweisführung nicht ersetzt. Weitere Untersuchungen und Befragungen sollen klären, ob und in welcher Form der 39-Jährige mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch in Verbindung steht. Ein Termin für eine allfällige Anklageerhebung ist bislang nicht bekannt.