Koalitionsfahrplan steht: Grüne und CDU bereiten Vertrag für die nächsten fünf Jahre vor

14.04.2026


In Baden-Württemberg haben sich Grüne und CDU nach wochenlangen Sondierungen auf die Aufnahme formeller Koalitionsverhandlungen verständigt. Aus Parteikreisen verlautete, die Spitzen beider Parteien hätten nach mehreren Runden vertraulicher Gespräche den Durchbruch erzielt. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über die Einigung berichtet. Die beiden Parteien regieren das Land bereits seit 2016 gemeinsam und bereiten nun die Neuauflage ihres Bündnisses vor.

Bei der Landtagswahl am 8. März waren die Grünen mit 30,2 Prozent knapp vor der CDU mit 29,7 Prozent gelandet. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien dennoch jeweils über 56 Mandate – eine seltene Pattsituation, die die Spielräume für alternative Mehrheiten erheblich einschränkt. Eine Fortsetzung der grün-schwarzen Koalition gilt deshalb derzeit als einzige realistische Option für die Regierungsbildung. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen die übrigen im Landtag vertretenen Parteien aus.

Die Sondierungsgespräche hatten sich zuletzt in die Länge gezogen. Nach der vierten offiziellen Runde stagnierten die Beratungen, während in Medienberichten von Auseinandersetzungen über die künftige Machtverteilung die Rede war. Im Raum standen Fragen nach der Zahl und dem Zuschnitt der Ministerien sowie der Besetzung zentraler Posten. Solche Personal- und Zuschnittsfragen werden traditionell erst in den nun folgenden Koalitionsverhandlungen verbindlich geregelt, die in der Regel von Fachpolitikern in themenspezifischen Arbeitsgruppen geführt werden.

Formell muss vor dem Start der Verhandlungen noch die CDU-Landesspitze grünes Licht geben. Parteichef Manuel Hagel hat angekündigt, die Entscheidung über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen im Landesvorstand gemeinsam zu treffen. Der daraus hervorgehende Koalitionsvertrag soll detailliert festlegen, welche Projekte die Partner in den kommenden fünf Jahren umsetzen wollen. Verfassungsrechtlich besteht kein unmittelbarer Zeitdruck: Spätestens drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags, die für den 12. Mai vorgesehen ist, muss eine Regierung gebildet und bestätigt sein. In der Vergangenheit verlief die Regierungsbildung im Südwesten allerdings meist schneller.

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Grasser-Verfahren: Zehn Gläubiger, Millionenforderungen und ein unspektakulärer Gerichtstermin

13.04.2026


Im Privatkonkursverfahren des früheren österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser stehen Forderungen in Millionenhöhe im Raum. Beim Bezirksgericht Kitzbühel wurden laut Gläubigerschutzverband KSV1870 Forderungen von deutlich über 30 Millionen Euro angemeldet, in einem Verfahrensteil ist von insgesamt rund 35,6 Millionen Euro die Rede. Insolvenzverwalter Herbert Matzunski aus Innsbruck erkennt davon nach aktuellem Stand rund 23,1 Millionen Euro an. Grassers Anwalt Thomas Payer rechnet damit, dass „deutlich über 22 Millionen“ Euro formell bestätigt werden.

Zu der sogenannten Prüfungstagsatzung in Kitzbühel erscheint Grasser selbst nicht. Der Ex-Minister sei zur Teilnahme nicht verpflichtet und könne „nichts beitragen“, begründet Payer die Entscheidung. Es handle sich um einen üblichen, eher unspektakulären Termin, der in etwa einer halben Stunde erledigt sein dürfte und in dem ausschließlich die eingebrachten Forderungen behandelt werden. Zehn Gläubiger haben Ansprüche angemeldet, der mit Abstand größte Gläubiger ist die Republik Österreich, die unter anderem rund 12,7 Millionen Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren sowie 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen geltend macht.

Zur Masse gehören auch persönliche Vermögenswerte des 57-Jährigen: So wurde eine Uhr Grassers vom Insolvenzverwalter um 25.000 Euro verkauft, zudem ist seine Lebensversicherung aufgelöst worden. In einem weiteren Verfahren in Liechtenstein wird ein Geldwäsche-Komplex geprüft. Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt; er wollte sich über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen entschulden.

Grasser lebt in Kitzbühel und befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und einem daran anschließenden, siebenmonatigen Haftaufenthalt in Innsbruck nun im elektronisch überwachten Hausarrest. Er trägt eine Fußfessel und geht derzeit einer Arbeit in der Gamsstadt nach. Der ehemalige FPÖ-Politiker, später der ÖVP nahestehend, war von 2000 bis 2007 Finanzminister. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, sowie der gemeinsamen Tochter wohnt er auf einem Anwesen in Kitzbühel.