
Kurzvideo-Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts setzen seit Jahren auf extrem kurze Clips, die sich in einer Endlosschleife aneinanderreihen. Was als unterhaltsames Format startet, wird für einen Teil der Nutzer zur Belastung: Eine neue Studie der TU Graz zeigt, dass die zugrunde liegenden Empfehlungssysteme Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) besonders stark binden und deren Fähigkeit untergraben können, die Nutzung bewusst zu beenden. Die Forschenden sprechen von einer „Engagement-Falle“.
Das Team um Elisabeth Lex vom Institute of Human-Centered Computing analysierte in einer Untersuchung mit 302 Teilnehmenden, wie sich algorithmische Kurzvideo-Feeds auf unterschiedliche Nutzergruppen auswirken. Beide Gruppen – mit und ohne ADHS – stuften die vorgeschlagenen Inhalte als relevant für ihre Interessen ein. Der entscheidende Unterschied zeigte sich jedoch bei der Nutzungserfahrung: Menschen mit ADHS berichteten deutlich häufiger, beim Scrollen das Zeitgefühl zu verlieren. Diese „Zeitblindheit“ führte dazu, dass sie wesentlich länger online blieben als ursprünglich beabsichtigt und große Schwierigkeiten hatten, den Konsum zu stoppen.
Nach dem Schließen der App blieben laut Studie häufig negative Effekte zurück. Viele Testpersonen mit ADHS empfanden die verbrachte Zeit als wenig wertvoll, hatten wichtige geplante Aufgaben verdrängt und berichteten von einer Verschlechterung ihrer Stimmung. Die TU Graz verweist darauf, dass Einschränkungen bei Impulskontrolle, Selbstregulation und Zeitmanagement – typische Merkmale von ADHS – hier mit den auf maximale Verweildauer optimierten Empfehlungsalgorithmen kollidieren. Damit entstehe ein Zustand, in dem Aufmerksamkeit so effektiv gebunden werde, dass die Kontrolle über das eigene Nutzungsverhalten systematisch untergraben werde.
Die Ergebnisse, die Ende Oktober auf der International ACM SIGACCESS Conference on Computers and Accessibility in Portugal vorgestellt werden und für einen Best-Paper-Award nominiert sind, kommen zu einem klaren Schluss: Auf Engagement optimierte Empfehlungssysteme können für Menschen mit ADHS zu einer digitalen Falle werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen regulatorische Initiativen an Gewicht. In Europa werden strengere Regeln für Plattformen diskutiert, die solche Kurzvideo-Formate anbieten. Für Anbieter stellt sich damit zunehmend die Frage, wie sich aufmerksamkeitsstarke Feeds mit einem stärker auf vulnerable Nutzergruppen ausgerichteten Design in Einklang bringen lassen.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.