Lackner stellt Vorsitz der Bischofskonferenz zur Disposition – und öffnet Debatte über Frauenstimmrecht

16.03.2026


Salzburgs Erzbischof Franz Lackner stellt seine Zukunft an der Spitze der Österreichischen Bischofskonferenz offen infrage. „Mein Wunschkandidat ist nicht ich“, sagte der bisherige Vorsitzende nach der Frühjahrsvollversammlung im steirischen St. Johann bei Herberstein. Lackner, der das Amt 2020 von Kardinal Christoph Schönborn übernommen hatte, betonte zugleich, er wolle der Entscheidung der Bischöfe bei der Sommervollversammlung im Juni nicht vorgreifen: „Es ist eine Wahl. Ich nehme Wahlen ernst.“ Formal könnte er erneut kandidieren, doch ein römisches Schreiben empfiehlt, keinen Bischof zum Vorsitzenden zu wählen, der in der sechsjährigen Amtsperiode die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht – auch wenn es dabei Spielraum gibt und der Vorsitzende keiner vatikanischen Bestätigung bedarf.

Wer Lackner nachfolgen könnte, ist offen. Theoretisch kann jedes Mitglied der Bischofskonferenz gewählt werden, die Abstimmung erfolgt geheim. Der neue Wiener Erzbischof Josef Grünwidl, erst im Jänner zum Bischof geweiht, signalisierte, dass er das Amt wegen seiner noch kurzen Erfahrung nicht anstrebt. Als geeigneter Kandidat wurde in der Tageszeitung „Die Presse“ der Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl kolportiert. Parallel zur anstehenden Vorsitzfrage nutzten die Bischöfe ihr Frühjahrstreffen, um thematische Zuständigkeiten neu zu ordnen: Lackner übernimmt künftig den Bereich Medien, der Linzer Bischof Manfred Scheuer den Bereich Weltkirche, der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics die Ökumene.

Inhaltlich prägte die Debatte über die Rolle der Frauen in der Kirche die Beratungen, die ausgerechnet im „Haus der Frauen“ der Diözese Graz-Seckau stattfanden. Aus dem Vatikan war während der Tagung ein umfangreiches Studienpapier veröffentlicht worden, das die Unzufriedenheit vieler Katholikinnen thematisiert und die Klärung der „Frauenfrage“ als dringlich bezeichnet. Der neue Wiener Erzbischof Grünwidl forderte in einer Predigt, die Kirche solle „mehr auf die Stimmen der Frauen hören“ und erklärte: „Was vom Heiligen Geist kommt, kann das Kirchenrecht nicht aufhalten.“ Lackner schloss sich dieser Linie an.

Auf die Frage, ob er sich Frauen mit Stimmrecht in Bischofskonferenzen persönlich wünsche, verwies Lackner zunächst auf eine von Papst Leo XIV. angeordnete Studiengruppe, die prüfen soll, ob die Statuten von Bischofskonferenzen zeitgemäß sind. Auf Nachfrage antwortete er wörtlich: „Irgendwie schon.“ Grundsätzlich müssten die Anliegen von Frauen „ernstgenommen“ werden, sagte der Salzburger Erzbischof. Es handle sich um einen „Wandlungsprozess organischer Art, der nicht so einfach ist“, es gebe ein „Bemühen und ein Ringen“, Frauen eine ihrem Beitrag entsprechende Rolle zu ermöglichen. „Es geht langsam voran“, resümierte Lackner – in einer Kirche, die zugleich vor einer personellen Neuaufstellung an der Spitze und einer strukturellen Debatte über Teilhabe steht.

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Nach Anschlag vom Februar 2025: Villach erweitert Netz an Überwachungskameras

16.03.2026


Die Stadt Villach und die Landespolizeidirektion Kärnten bauen die polizeiliche Videoüberwachung im Zentrum der Draustadt deutlich aus. Zu den bisher zwei installierten Kameras in der Lederergasse kommen vier zusätzliche Systeme hinzu. Der überwachte Bereich spannt sich damit vom Rathausplatz über den Haupt- und Kirchenplatz sowie die 10.-Oktober-Straße bis zur Draubrücke mit Draulände. Darüber hinaus werden auch der Bahnhofsvorplatz und der Nikolaiplatz künftig rund um die Uhr von den Kameras erfasst.

Die Polizei verweist vor allem auf zwei Ziele: Prävention und subjektives Sicherheitsgefühl. Die sichtbare Präsenz der Kameras solle potenzielle Straftäter von vornherein abschrecken und gleichzeitig das Empfinden von Sicherheit bei Bewohnern und Besuchern der Innenstadt stärken, heißt es aus dem Polizeiapparat. Aus diesem Grund werde ausdrücklich auf verdeckte Systeme verzichtet und auf eine gut erkennbare Installation gesetzt.

Kommt es in den erfassten Zonen dennoch zu Delikten, können die Aufzeichnungen als Sachbeweis in kriminalpolizeilichen Ermittlungen dienen. Die Videodaten werden nach Angaben der Polizei grundsätzlich für 48 Stunden gespeichert. Im Anlassfall, etwa bei Sachbeschädigungen, fordert die Kriminalpolizei das Material gezielt an. Zusätzlich besteht in der Hauptdienststelle der Polizei eine ständige Zugriffsmöglichkeit auf die laufenden Bilder der Überwachungskameras.

Auslöser für den Antrag auf den Ausbau war ein Terroranschlag am 15. Februar 2025, nach dem das Polizeikommissariat Villach zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangte. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Ausweitung der Videoüberwachung als „maßgeschneiderte Maßnahme“, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trage. Die Kärntner Landespolizeidirektion hebt Videoüberwachung an ausgewählten öffentlichen Orten als ein zentrales Instrument der Kriminalitätsbekämpfung hervor und verweist auf den intensiven Abstimmungsprozess mit der Stadt Villach bei der Festlegung der betroffenen Bereiche.