Nach Anschlag vom Februar 2025: Villach erweitert Netz an Überwachungskameras

16.03.2026


Die Stadt Villach und die Landespolizeidirektion Kärnten bauen die polizeiliche Videoüberwachung im Zentrum der Draustadt deutlich aus. Zu den bisher zwei installierten Kameras in der Lederergasse kommen vier zusätzliche Systeme hinzu. Der überwachte Bereich spannt sich damit vom Rathausplatz über den Haupt- und Kirchenplatz sowie die 10.-Oktober-Straße bis zur Draubrücke mit Draulände. Darüber hinaus werden auch der Bahnhofsvorplatz und der Nikolaiplatz künftig rund um die Uhr von den Kameras erfasst.

Die Polizei verweist vor allem auf zwei Ziele: Prävention und subjektives Sicherheitsgefühl. Die sichtbare Präsenz der Kameras solle potenzielle Straftäter von vornherein abschrecken und gleichzeitig das Empfinden von Sicherheit bei Bewohnern und Besuchern der Innenstadt stärken, heißt es aus dem Polizeiapparat. Aus diesem Grund werde ausdrücklich auf verdeckte Systeme verzichtet und auf eine gut erkennbare Installation gesetzt.

Kommt es in den erfassten Zonen dennoch zu Delikten, können die Aufzeichnungen als Sachbeweis in kriminalpolizeilichen Ermittlungen dienen. Die Videodaten werden nach Angaben der Polizei grundsätzlich für 48 Stunden gespeichert. Im Anlassfall, etwa bei Sachbeschädigungen, fordert die Kriminalpolizei das Material gezielt an. Zusätzlich besteht in der Hauptdienststelle der Polizei eine ständige Zugriffsmöglichkeit auf die laufenden Bilder der Überwachungskameras.

Auslöser für den Antrag auf den Ausbau war ein Terroranschlag am 15. Februar 2025, nach dem das Polizeikommissariat Villach zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangte. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Ausweitung der Videoüberwachung als „maßgeschneiderte Maßnahme“, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trage. Die Kärntner Landespolizeidirektion hebt Videoüberwachung an ausgewählten öffentlichen Orten als ein zentrales Instrument der Kriminalitätsbekämpfung hervor und verweist auf den intensiven Abstimmungsprozess mit der Stadt Villach bei der Festlegung der betroffenen Bereiche.

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Verwaltungsreform: Österreich schafft Rechtsrahmen für automatisierte Entscheidungen

16.03.2026


Österreichs Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS stellt die Weichen für einen breiten Einsatz digitaler Technologien in der Verwaltung. Kernstück ist eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), die den rechtlichen Rahmen für KI-Chatbots, vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen Fällen und neue digitale Services schaffen soll. Die Reform wurde im Rahmen der Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ausverhandelt und ist nach Angaben der Regierung unter dem derzeitigen Tiroler Landeshauptmann-Vorsitz nun „fertig verhandelt“.

Die Novelle geht mit dem Stichtag Freitag in ein sechswöchiges Begutachtungsverfahren, bevor der Nationalrat voraussichtlich noch vor dem Sommer über das Paket abstimmen soll. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprach bei einer Pressekonferenz im Innsbrucker Landhaus von einem „großen, wichtigen Schritt“ hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Ziel sei eine einfachere, effizientere Behörde, die für Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich ist und den Kontakt mit Ämtern spürbar erleichtern soll.

Konkret sollen KI-Chatbots Bürger künftig etwa bei Anträgen auf Familienbeihilfe oder bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und beim Ausfüllen von Formularen helfen. In klar gelagerten Standardfällen sind vollständig automatisierte Entscheidungen vorgesehen. Die Regierung verweist auf Vorteile wie rund um die Uhr verfügbare digitale Angebote, sprachgestützte Systeme und automatisierte Abläufe, die Verwaltungsverfahren beschleunigen und barrierefreier machen sollen. Vorgesehen sind außerdem digitale Zahlungen und sogenannte „No-Stop-Verfahren“, bei denen Verfahren automatisch eingeleitet oder durchgeführt werden können, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Pröll betonte, Digitalisierung sei „kein Selbstzweck“, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, „der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“. Wer weniger Formulare ausfüllen müsse, Anträge jederzeit stellen könne und Leistungen automatisch erhalte, erlebe Verwaltung „auch anders“. Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sieht in der AVG-Novelle ein Signal zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Institutionen: Wer dieses Vertrauen erhöhen wolle, müsse dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden „keine Zumutung“ sei. Mit der Reform soll der rechtssichere Einsatz digitaler Technologien in Ämtern verankert und die weitere Automatisierung in der Verwaltung vorangetrieben werden.