
Der Suizid eines Insassen im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein hat eine Diskussion über die Haftbedingungen in Österreichs Gefängnissen neu entfacht. Der Häftling, der laut Angaben aus der Anstalt nach langer Isolation in der Abteilung West E sein Leben beendete, starb am Donnerstag. Das Justizministerium kündigte eine interne Untersuchung des Vorfalls an und zog umgehend die Polizei hinzu, zugleich verwies die Behörde auf bestehende Maßnahmen zur Suizidprävention.
Die Volksanwaltschaft sieht in dem Fall ein weiteres Symptom für strukturelle Probleme im Strafvollzug. Nach ihren Angaben wurden in diesem Jahr bereits fünf Suizide und zehn Suizidversuche in Justizanstalten gemeldet. Im Jahr 2019 waren es vier Suizide und neun Versuche, im vergangenen Jahr acht Suizide und 59 gemeldete Versuche. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) macht seit Längerem auf diese Entwicklung aufmerksam und fordert, dass das Suizidrisiko von Insassinnen und Insassen acht Wochen nach der Aufnahme erneut systematisch bewertet wird.
Besondere Kritik richtet sich auf die Bedingungen im Westtrakt der Justizanstalt Stein. In der Abteilung West E verbringen nach Schilderungen aus der Anstalt viele Gefangene bis zu 23 Stunden täglich allein in ihren Zellen, teils über Monate oder Jahre hinweg. Zahlreiche Insassen berichten demnach von starker psychischer Belastung, dauerhafter Isolation und einem Zustand der Erschöpfung. Sie sehen grundlegende menschliche Bedürfnisse und Rechte deutlich eingeschränkt. Personalmangel und Überbelegung gelten in der Debatte als Faktoren, die zu hohen Einschlusszeiten und einem Mangel an Beschäftigungs- und Bildungsangeboten beitragen.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat nach dem Tod des Mannes eine Obduktion angeordnet. Laut einem anonymen Schreiben, das der APA vorliegt, seien Justizministerium und Volksanwaltschaft mehrfach über die Zustände in der Abteilung informiert worden, ohne dass es bislang zu erkennbaren Konsequenzen gekommen sei. Während die interne Prüfung des jüngsten Suizids läuft, wächst der Druck auf die Verantwortlichen, das Haftregime und die Suizidprävention in den Justizanstalten umfassend zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

Die Stadt Villach und die Landespolizeidirektion Kärnten bauen die polizeiliche Videoüberwachung im Zentrum der Draustadt deutlich aus. Zu den bisher zwei installierten Kameras in der Lederergasse kommen vier zusätzliche Systeme hinzu. Der überwachte Bereich spannt sich damit vom Rathausplatz über den Haupt- und Kirchenplatz sowie die 10.-Oktober-Straße bis zur Draubrücke mit Draulände. Darüber hinaus werden auch der Bahnhofsvorplatz und der Nikolaiplatz künftig rund um die Uhr von den Kameras erfasst.
Die Polizei verweist vor allem auf zwei Ziele: Prävention und subjektives Sicherheitsgefühl. Die sichtbare Präsenz der Kameras solle potenzielle Straftäter von vornherein abschrecken und gleichzeitig das Empfinden von Sicherheit bei Bewohnern und Besuchern der Innenstadt stärken, heißt es aus dem Polizeiapparat. Aus diesem Grund werde ausdrücklich auf verdeckte Systeme verzichtet und auf eine gut erkennbare Installation gesetzt.
Kommt es in den erfassten Zonen dennoch zu Delikten, können die Aufzeichnungen als Sachbeweis in kriminalpolizeilichen Ermittlungen dienen. Die Videodaten werden nach Angaben der Polizei grundsätzlich für 48 Stunden gespeichert. Im Anlassfall, etwa bei Sachbeschädigungen, fordert die Kriminalpolizei das Material gezielt an. Zusätzlich besteht in der Hauptdienststelle der Polizei eine ständige Zugriffsmöglichkeit auf die laufenden Bilder der Überwachungskameras.
Auslöser für den Antrag auf den Ausbau war ein Terroranschlag am 15. Februar 2025, nach dem das Polizeikommissariat Villach zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangte. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Ausweitung der Videoüberwachung als „maßgeschneiderte Maßnahme“, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trage. Die Kärntner Landespolizeidirektion hebt Videoüberwachung an ausgewählten öffentlichen Orten als ein zentrales Instrument der Kriminalitätsbekämpfung hervor und verweist auf den intensiven Abstimmungsprozess mit der Stadt Villach bei der Festlegung der betroffenen Bereiche.