
Eine von der Wiener FPÖ organisierte Billig-Tankaktion in Wien-Ottakring hat ein juristisches Nachspiel. Das Marktamt hat die beteiligte Tankstelle angezeigt, weil der Betreiber nach Ende der zweistündigen Rabattaktion die Preise wieder angehoben haben soll. Im Raum steht ein möglicher Verstoß gegen die österreichische Spritpreisverordnung, die Preiserhöhungen an Zapfsäulen nur zu genau definierten Zeitpunkten erlaubt.
Ausgangspunkt war eine Aktion am Sonntagnachmittag, bei der Wiener und Bundes-FPÖ die Differenz zwischen dem regulären und einem deutlich reduzierten Spritpreis übernahmen. Für Kundinnen und Kunden bedeutete das Benzin um 1,32 Euro und Diesel um 1,52 Euro pro Liter – rund 40 bis 44 Cent günstiger als üblich. Knapp hundert Autofahrer sollen das Angebot in dem zweistündigen Zeitfenster genutzt haben; die Preistafeln der Tankstelle wurden für die Dauer der Aktion entsprechend nach unten angepasst.
Brisant wurde der Vorgang nach Ende der Rabattphase. Laut vorliegenden Informationen wurden die Preise im Anschluss an die Aktion unmittelbar wieder erhöht. Genau hier setzt die Anzeige des Marktamts an: Die Spritpreisverordnung erlaubt Preiserhöhungen nur an drei Tagen der Woche – Montag, Mittwoch und Freitag – jeweils zu Mittag. Preissenkungen sind jederzeit möglich, doch eine anschließende Anhebung außerhalb dieser Zeitfenster könnte als unzulässige Preiserhöhung gewertet werden.
Die FPÖ reagiert mit scharfer Kritik auf das Einschreiten der Behörden. Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp spricht von einem „handfesten Skandal“ und sieht „offensichtlich politischen Druck“ auf den Tankstellenpächter. Die Aktion war von der Partei nicht nur als kurzfristige Entlastung angesichts hoher Spritpreise inszeniert worden, sondern auch als politisches Signal. Die FPÖ will im Parlament ein Modell zur dauerhaften Senkung der Spritpreise einbringen, das unter anderem das Streichen der CO₂-Abgabe und eine Halbierung der Mineralölsteuer vorsieht; die damit verbundenen Kosten beziffert sie mit 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.
Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.
Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.
Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.