Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.

Other news

Doppelbudget 2027/28: Entlastung für Unternehmen, Druck auf Länderfinanzen

12.06.2026


Die Einigung der Bundesregierung auf ein Doppelbudget für 2027 und 2028 samt umfassenden Sparmaßnahmen stößt in den Bundesländern auf wachsende Skepsis. Besonders umstritten ist die geplante Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028. Während die Regierung die Entlastung als Signal zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts verkauft, kritisieren Länder und Gemeinden, dass die Maßnahme über sinkende Ertragsanteile teilweise von ihnen mitfinanziert werden soll.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der im zweiten Halbjahr auch der Landeshauptleute-Konferenz vorsitzt, macht den Konfliktpunkt offen zum Thema. Die Reduktion der Lohnnebenkosten bewege sich in einer Größenordnung von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und sei „die markanteste Veränderung im Bundesbudget“. Für Unternehmen und Beschäftigung sei das zwar ein wichtiges Signal, doch Wallner pocht darauf, dass die daraus entstehenden Steuerausfälle von Wien getragen werden: „Wer anschafft, zahlt. Die Lohnnebenkostensenkung hat der Bund angeschafft, also soll er sie auch finanzieren.“ Eine Budgetsanierung des Bundes zulasten der Länder im Steuerbereich wolle man nicht zulassen.

Ähnlich argumentiert Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Zwar bezeichnet er die Senkung der Lohnnebenkosten als „wichtiges Signal zur Stärkung des Arbeits-, Innovations- und Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung“, zugleich aber als „hinterfragenswert“, wenn Entlastungen des Bundes am Ende über geringere Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden mitbezahlt würden. Stelzer verweist auf bestehende Vereinbarungen im Finanzausgleich und im Stabilitätspakt, die ausverhandelt und beschlossen seien. Aus seiner Sicht darf der Bund nicht weiter auf Mittel von Ländern und Gemeinden zugreifen, um das Ziel zu erreichen, das jährliche Defizit bis 2028 wieder auf drei Prozent zu senken.

Auch aus Wien kommt deutliche Kritik. Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) verweist darauf, dass der Stadt bereits heuer und 2027 jährlich Ertragsanteile von 70 bis 80 Millionen Euro durch fehlende Gegenfinanzierungen entzogen würden. Mit der FLAF-Senkung ab 2028 würden bundesweit noch einmal 440 Millionen Euro für Länder und Gemeinden wegfallen. Im Rathaus wird betont, dass die Finanzierung der Gemeinden sowie der von den Ländern erbrachten Leistungen gesichert bleiben müsse. Die Länder verlangen daher Einblick in alle Budgetbegleitgesetze und drängen auf vollständigen Ersatz vom Bund für durch Bundesmaßnahmen ausgelöste Steuerausfälle.