Ruja Ignatova weiter flüchtig – Ermittler verbuchen Durchbruch bei Opferentschädigung

08.10.2026


Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat rund 10,1 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der mutmaßlichen Onecoin-Haupttäterin Ruja Ignatova gesichert und bereitet nun Entschädigungszahlungen an Geschädigte vor. Das Geld stammt nach Angaben von Oberstaatsanwalt Carsten Nowak aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London, die der in Deutschland aufgewachsenen Juristin zugerechnet werden. Die Summe von exakt 10.087.803,14 Euro steht der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren zur Verfügung und soll an Anleger ausgekehrt werden, die im Zuge des Onecoin-Systems Verluste erlitten haben.

Ignatova gilt als zentrale Figur hinter der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin, die von Ermittlern als betrügerisches Schneeballsystem eingestuft wird. Weltweit sollen nach bisherigen Erkenntnissen Millionen Anleger investiert und einen Milliardenschaden erlitten haben. In der Bielefelder Anklageschrift sind gut 17.500 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von 57 Millionen Euro erfasst, bezogen auf einen Tatzeitraum zwischen Dezember 2015 und August 2016. Um die Verjährung der vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern, hatte die Staatsanwaltschaft im September 2025 Anklage gegen die Deutsch-Bulgarin erhoben.

Die Ermittler betonen, dass der Vermögenszugriff nur durch umfangreiche internationale Rechtshilfe möglich gewesen sei. Als Vollstreckungsbehörde konnte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Erlöse aus den Londoner Immobilien einziehen und für die Opferentschädigung sichern. Betroffene Anleger aus Deutschland und weiteren europäischen Staaten, die in dem relevanten Zeitraum zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Zahlungen auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH im münsterländischen Greven geleistet haben, können sich nun mit Nachweisen ihrer Einzahlungen bei der Behörde melden. Dort wird geprüft, ob und in welcher Höhe Ersatzansprüche bestehen; viele Geschädigte sind bereits rechtskräftig festgestellt, jedoch nicht immer mit aktueller Anschrift erfasst.

Der Fahndungsdruck auf Ignatova bleibt unterdessen hoch. Die Juristin, die im Schwarzwald aufwuchs, war am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen gereist und ist seitdem verschwunden. International wird mit Fahndungsfotos nach ihr gesucht; zeitweise stand sie auf der Liste der „Ten Most Wanted Fugitives“ des FBI. Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort nimmt in Deutschland das Landeskriminalamt in Düsseldorf entgegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verjähren die Ignatova zur Last gelegten Taten erst im Sommer 2031 – Ermittler bleiben damit noch mehrere Jahre, um die untergetauchte Krypto-Queen aufzuspüren und gegebenenfalls weitere Vermögenswerte zugunsten der Geschädigten zu sichern.

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Bonvalot-Fall: Vogl verlangt vertrauensbildende Maßnahmen von der Polizei

08.10.2026


Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.

Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.

Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.