UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.

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Lackner stellt Vorsitz der Bischofskonferenz zur Disposition – und öffnet Debatte über Frauenstimmrecht

16.03.2026


Salzburgs Erzbischof Franz Lackner stellt seine Zukunft an der Spitze der Österreichischen Bischofskonferenz offen infrage. „Mein Wunschkandidat ist nicht ich“, sagte der bisherige Vorsitzende nach der Frühjahrsvollversammlung im steirischen St. Johann bei Herberstein. Lackner, der das Amt 2020 von Kardinal Christoph Schönborn übernommen hatte, betonte zugleich, er wolle der Entscheidung der Bischöfe bei der Sommervollversammlung im Juni nicht vorgreifen: „Es ist eine Wahl. Ich nehme Wahlen ernst.“ Formal könnte er erneut kandidieren, doch ein römisches Schreiben empfiehlt, keinen Bischof zum Vorsitzenden zu wählen, der in der sechsjährigen Amtsperiode die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht – auch wenn es dabei Spielraum gibt und der Vorsitzende keiner vatikanischen Bestätigung bedarf.

Wer Lackner nachfolgen könnte, ist offen. Theoretisch kann jedes Mitglied der Bischofskonferenz gewählt werden, die Abstimmung erfolgt geheim. Der neue Wiener Erzbischof Josef Grünwidl, erst im Jänner zum Bischof geweiht, signalisierte, dass er das Amt wegen seiner noch kurzen Erfahrung nicht anstrebt. Als geeigneter Kandidat wurde in der Tageszeitung „Die Presse“ der Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl kolportiert. Parallel zur anstehenden Vorsitzfrage nutzten die Bischöfe ihr Frühjahrstreffen, um thematische Zuständigkeiten neu zu ordnen: Lackner übernimmt künftig den Bereich Medien, der Linzer Bischof Manfred Scheuer den Bereich Weltkirche, der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics die Ökumene.

Inhaltlich prägte die Debatte über die Rolle der Frauen in der Kirche die Beratungen, die ausgerechnet im „Haus der Frauen“ der Diözese Graz-Seckau stattfanden. Aus dem Vatikan war während der Tagung ein umfangreiches Studienpapier veröffentlicht worden, das die Unzufriedenheit vieler Katholikinnen thematisiert und die Klärung der „Frauenfrage“ als dringlich bezeichnet. Der neue Wiener Erzbischof Grünwidl forderte in einer Predigt, die Kirche solle „mehr auf die Stimmen der Frauen hören“ und erklärte: „Was vom Heiligen Geist kommt, kann das Kirchenrecht nicht aufhalten.“ Lackner schloss sich dieser Linie an.

Auf die Frage, ob er sich Frauen mit Stimmrecht in Bischofskonferenzen persönlich wünsche, verwies Lackner zunächst auf eine von Papst Leo XIV. angeordnete Studiengruppe, die prüfen soll, ob die Statuten von Bischofskonferenzen zeitgemäß sind. Auf Nachfrage antwortete er wörtlich: „Irgendwie schon.“ Grundsätzlich müssten die Anliegen von Frauen „ernstgenommen“ werden, sagte der Salzburger Erzbischof. Es handle sich um einen „Wandlungsprozess organischer Art, der nicht so einfach ist“, es gebe ein „Bemühen und ein Ringen“, Frauen eine ihrem Beitrag entsprechende Rolle zu ermöglichen. „Es geht langsam voran“, resümierte Lackner – in einer Kirche, die zugleich vor einer personellen Neuaufstellung an der Spitze und einer strukturellen Debatte über Teilhabe steht.