
Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.

Meridiana Capital Markets SE prüft den Einstieg in ein Portfolio historischer Silberminen in Norwegen und stellt damit eine strategische Erweiterung ihres bisherigen Geschäftsmodells in Aussicht. Das in Hamburg ansässige Unternehmen mit der Wertpapierkennnummer A30U9U und der ISIN DE000A30U9U8 hat dazu einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, wie aus einer nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlichten Insiderinformation hervorgeht. Der Schritt soll perspektivisch den Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs "Strategic Metals" ermöglichen und zusätzliche Werttreiber für die Gesellschaft erschließen.
Das in dem LOI adressierte Portfolio umfasst historische Silberprojekte in mehreren Explorationsdistrikten Norwegens. Teile dieser Vorkommen wurden bereits vor Jahrzehnten, teils unter Beteiligung deutscher Minengesellschaften, betrieben. Mit dem starken Fokus Norwegens auf die Förderung von Öl und Gas verloren die Silberprojekte in den vergangenen Jahrzehnten jedoch an Bedeutung und spielten zuletzt keine wesentliche Rolle mehr. Meridiana will nun prüfen, ob und in welcher Form diese Assets in das eigene Geschäftsmodell integriert werden können.
Der LOI ist rechtlich unverbindlich und legt vor allem den Prüfungsrahmen fest. Die weiteren Gespräche stehen unter dem Vorbehalt mehrerer Projektgutachten, der detaillierten Strukturierung einer möglichen Transaktion sowie der Bewertung einer strategischen Beteiligung der bisherigen Rechteinhaber an Meridiana selbst. Das Unternehmen betont, dass es keine Gewissheit über den Abschluss einer verbindlichen Transaktion gibt. Damit bewegt sich der Vorstoß zunächst klar im Stadium einer strategischen Option, deren wirtschaftliches Potenzial und Umsetzbarkeit noch zu analysieren sind.
Parallel zur inhaltlichen Neuausrichtung bereitet Meridiana nach eigenen Angaben eine breiter aufgestellte fachliche Zusammensetzung des Verwaltungsrats vor. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsratsmitglied Martin Hinteregger sein Mandat bereits niedergelegt. Zudem trat auch Andreas Wegerich von seinem Mandat zurück, um sich auf seine Haupttätigkeit zu konzentrieren und den geplanten strategischen Einstieg neuer Rohstoffpartner in die Organstruktur der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Personalien unterstreichen, dass die mögliche Erweiterung in Richtung Rohstoff- und Metallgeschäft mit organisatorischen Anpassungen auf Führungsebene einhergeht.