Vergleichsgutachten im Hipp-Erpressungsfall: Gift gleich zusammengesetzt, aber kein Beweis

11.06.2026


Im Erpressungsfall rund um den deutschen Babykosthersteller Hipp haben die Ermittler ein weiteres Puzzlestück erhalten. Ein nun vorliegendes Vergleichsgutachten zeigt, dass das in einem manipulierten Hipp-Gläschen gefundene Rattengift und jenes, das an der Wohnadresse des Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee sichergestellt wurde, in Zusammensetzung sowie in Konzentration bzw. Verhältnis übereinstimmen beziehungsweise vergleichbar sind. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wertet dies als weiteres Indiz, betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen eindeutigen Beweis handelt, dass exakt dasselbe Gift verwendet wurde.

Der 39-jährige, gebürtige Slowake sitzt seit Anfang Mai in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft; diese dauert zumindest bis 19. Juni an. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung sowie Urkundenfälschung ermittelt. Das Rattengift war zuvor an seiner Wohnadresse in St. Gilgen gefunden worden. Der Mann bestreitet laut den Ermittlern, mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch etwas zu tun zu haben.

Bereits im April war im Burgenland ein manipuliertes Hipp-Gläschen sichergestellt und untersucht worden. Dem Gutachten zufolge war die im Produkt nachgewiesene Giftmenge nicht lebensgefährlich, aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen. In Kombination mit dem nun vorliegenden Vergleichsgutachten sehen die Ermittler ihre Indizienlage gegen den Verdächtigen gestärkt, ohne jedoch einen naturwissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Identität der verwendeten Substanz führen zu können.

Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Feststellung der „vergleichbaren“ Konzentration und Zusammensetzung des Rattengifts ein wichtiges Element im laufenden Ermittlungsverfahren darstellt, aber die strafrechtliche Beweisführung nicht ersetzt. Weitere Untersuchungen und Befragungen sollen klären, ob und in welcher Form der 39-Jährige mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch in Verbindung steht. Ein Termin für eine allfällige Anklageerhebung ist bislang nicht bekannt.

Other news

Machtprobe im Stiftungsrat: Wer übernimmt den ORF-Chefsessel ab 2027?

11.06.2026


Im ORF-Stiftungsrat steht am Donnerstag eine zentrale Personalentscheidung an: Die 35 Mitglieder des Gremiums bestimmen in einer nicht öffentlichen Sitzung in Wien, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 1. Jänner 2027 als Generaldirektor oder Generaldirektorin führen wird. Für den Chefsessel ist eine einfache Mehrheit notwendig, mindestens 18 Stimmen sind erforderlich. Die Sitzung dürfte sich bis in den späten Nachmittag ziehen, da alle nominierten Bewerberinnen und Bewerber zunächst ihre Konzepte präsentieren müssen.

Als Favorit für die fünfjährige Funktionsperiode gilt der frühere APA-CEO Clemens Pig. Er trifft jedoch auf ein breites Feld erfahrener Medienmanager: Unter den insgesamt neun Kandidatinnen und Kandidaten finden sich der ehemalige ProSiebenSat.1Puls4-Geschäftsführer Markus Breitenecker, ORF-TV-Magazinchefin Lisa Totzauer, Ex-HBO-Manager Johannes Larcher und ORF-III-Kogeschäftsführerin Kathrin Zierhut-Kunz. Ebenfalls im Rennen sind „Exxpress“-Herausgeberin Eva Schütz, der frühere ServusTV-Chefredakteur Robert Altenburger, die langjährige ORF-Journalistin Sonja Sagmeister und die frühere ORF-Managerin Petra Höfer.

Die Hearings folgen einer zuvor ausgelosten Reihenfolge. Den Auftakt macht Zierhut-Kunz, den Abschluss Sagmeister. Dazwischen versuchen Höfer, Pig, Schütz, Larcher, Breitenecker, Altenburger und Totzauer, die Stiftungsräte von ihren Strategien für die Zukunft des ORF zu überzeugen. Pro Person sind 20 Minuten Präsentationszeit vorgesehen, daran schließt jeweils eine Fragerunde an. Insgesamt hatten sich 75 Personen fristgerecht beworben, doch nur 13 erfüllten nach Einschätzung einer Findungskommission die formalen Ausschreibungskriterien; neun von ihnen wurden von zumindest einem Stiftungsratsmitglied nominiert und damit für das Hearing zugelassen.

Verfahrensseitig steht die Bestellung der neuen ORF-Spitze unter besonderer Beobachtung. Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer, von der SPÖ nominiert, betonte, alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden. Der von der FPÖ nominierte Stiftungsrat Peter Westenthaler kündigte hingegen bereits an, die Bestellung anfechten zu wollen. Für zusätzliche Transparenz sorgt, dass die Stiftungsratsmitglieder ihre Entscheidung erstmals begründen müssen – eine Folge des Europäischen Medienfreiheitsrechts, das nun Anwendung findet.

Fest steht bereits, dass an der ORF-Spitze ab 2027 eine neue Person stehen wird. Die amtierende Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat auf eine neuerliche Bewerbung verzichtet. Sie verwies darauf, dass ihr in der verbleibenden Amtszeit mehr Freiheit bleibe, um Missstände aufzuarbeiten, strukturelle Weichen zu stellen und das Vertrauen in den ORF zu stärken. Gelingt im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine der Bewerbungen, sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidatinnen oder Kandidaten vor. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.