
Die Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria blicken angespannt auf die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem jüngsten Insolvenzantrag der Gruppe beim Amtsgericht Düsseldorf steht die Frage im Raum, ob für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 83 Filialen erneut Insolvenzgeld gezahlt wird. Insgesamt warten nach Unternehmensangaben etwa 83.000 Beschäftigte in der Galeria-Gruppe auf Klarheit. Die Entscheidung der Behörde wird in Kürze erwartet.
Nach bisheriger Lesart des Insolvenzrechts schien die Lage eindeutig: Weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz des Jahres 2024 noch nicht vollständig abgearbeitet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der sogenannten Planüberwachung befindet, galt eine erneute Zahlung von Insolvenzgeld als praktisch ausgeschlossen. Die Planüberwachung wird von vielen Fachleuten als Hinderungsgrund gewertet, ein weiteres Mal auf die Lohnersatzleistung zurückzugreifen.
Neue Dynamik erhält der Fall jedoch durch die juristische Struktur des Warenhauskonzerns. Das 2024 insolvent gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH besteht formal zwar fort, die operative Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Nach Einträgen in den einschlägigen gerichtlichen Registern befindet sich diese Gesellschaft nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte damit – streng formaljuristisch betrachtet – erneut ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag gestellt; das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller an die Belegschaft ausgezahlt werden. Die monatliche Gehaltssumme wird auf knapp 25 Millionen Euro beziffert.
Insolvenzexperten bewerten die Konstellation unterschiedlich. Der Fachanwalt Manfred Hunkemöller spricht von einer ungewöhnlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft, hält aber fest, dass bei einem wirksamen Arbeitgeberwechsel und erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld zu gewähren sei. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing mahnt dagegen zur Zurückhaltung: Die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis im Rechtssinn vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG tatsächlich als anderer Arbeitgeber im Kontext des Insolvenzgeldrechts zu bewerten ist. Hinweise dazu liefert nach seiner Einschätzung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere für Fälle eines Arbeitgeberwechsels während eines laufenden Sanierungsverfahrens.
Damit steht die Bundesagentur für Arbeit vor einer Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung über den Einzelfall Galeria hinaus. Sie muss prüfen, ob die Kombination aus erneuter Insolvenz, laufender Planüberwachung und zwischenzeitlichem Übergang des Geschäftsbetriebs auf eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für ein weiteres Insolvenzgeld erfüllt. Für die Beschäftigten geht es um eine zentrale Brücke in einer erneuten Krisenphase, während die Fachwelt aufmerksam verfolgt, ob die Behörde der formaljuristischen Argumentation folgt oder an der strengen bisherigen Linie festhält.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.