Wiener Straflandesgericht befasst sich mit mutmaßlich erkaufter Steuernachsicht

27.03.2026


Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in einer Steueraffäre rund um den Unternehmer Siegfried Wolf Anklage erhoben. Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien sollen sich neben Wolf auch der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine frühere Leiterin eines Finanzamts in Niederösterreich verantworten. Im Zentrum steht ein Steuernachlass in Höhe von rund 630.000 Euro, den das zuständige Finanzamt dem Investor gewährt hatte.

Wolf, der als ehemaliger Magna-Manager auftritt und im Bezirk Wiener Neustadt wohnhaft ist, soll laut WKStA der damaligen Finanzamtsleiterin 2018 angeboten haben, sie bei ihrer Bewerbung um die Leitung eines anderen Finanzamts zu unterstützen. Im Gegenzug sollte sie seinen Antrag auf Steuernachsicht genehmigen. Dieses Angebot sei bei einem Treffen auf der Autobahnraststation Guntramsdorf unterbreitet worden. Weder dieses Treffen noch der weitere Nachrichtenaustausch oder das angeblich korruptive Angebot seien in den Akten dokumentiert worden, andere mit der Steuersache befasste Beamte seien darüber nicht informiert gewesen.

Die frühere Finanzamtschefin soll das Angebot angenommen haben. Der Anklage zufolge veranlasste sie intern Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters, der zugleich als zuständiger Fachvorstand für die abgabenrechtliche Beurteilung fungierte, und genehmigte den Antrag etwa sechs Wochen nach dem ersten Treffen. Zudem wirft die WKStA ihr vor, im Jahr 2019 ihre Amtsverschwiegenheit verletzt zu haben, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum möglichen Widerruf der gewährten Steuernachsicht an Wolf weitergegeben habe.

Besonders politisch brisant ist die Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Schelling. Nach Ende seiner Amtszeit soll er laut WKStA den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, ersucht haben, sich „parteilich“ dafür einzusetzen, dass Wolf seine Steuerschuld erlassen werde. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch zur Last gelegt, die frühere Finanzamtsleiterin unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, gegen Schelling richtet sich der Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Eine inhaltliche Stellungnahme der Angeklagten zu den nun erhobenen Vorwürfen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

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Bericht zu Strafvollzug: Psychische Erkrankungen treffen auf überfordertes System

26.03.2026


Die Volksanwaltschaft zeichnet in einem neuen Schwerpunktbericht ein düsteres Bild der Situation psychisch erkrankter Menschen im österreichischen Strafvollzug. Die Versorgung dieser Gefangenen sei in mehreren Justizanstalten nur bedingt oder überhaupt nicht ausreichend gewährleistet, heißt es in dem am Donnerstag präsentierten Bericht. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP), zuständig für den Strafvollzug, sprach in Wien von einem „Systemversagen“ und warnte vor strukturellen Defiziten in der Behandlung und Betreuung.

Kritik übt die Volksanwaltschaft insbesondere am eklatanten Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie in den Haftanstalten. „Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen“, sagte Schwarz. In der Folge müsse Justizwachepersonal Aufgaben übernehmen, für die es nicht ausgebildet sei, während Betroffene häufig in Einzelhafträumen isoliert würden. Die Volksanwaltschaft verweist darauf, seit Jahren vor Missständen gewarnt zu haben. Diese Hinweise seien vom Justizministerium ignoriert worden, obwohl die Zahl psychisch erkrankter Gefangener steige.

Der Bericht stützt sich auf 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) in Justizanstalten in den Jahren 2025 und im ersten Quartal 2026. Erhoben wurden die Fälle von 59 Betroffenen, darunter 13 Frauen und zwei Jugendliche. Die Volksanwaltschaft spricht von „dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken“, die laut Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen. Besonders Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.

Das Justizministerium erklärte, man nehme den Bericht „sehr ernst“ und werde alle Feststellungen und Hinweise auf mögliche Missstände eingehend prüfen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ordnete nach der Veröffentlichung eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle an. Sie betonte, ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse sichergestellt sein. Eine nachhaltige Verbesserung sei jedoch nur mit ausreichender Finanzierung sowohl des Strafvollzugs- als auch des Gesundheitssystems möglich, so Sporrer. Man befinde sich dazu in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium, um Lösungen für psychisch beeinträchtigte Menschen innerhalb und außerhalb des Vollzugs zu erarbeiten und die im Bericht identifizierten Mängel schrittweise im Rahmen laufender Reformen zu beheben.