Aktionärinnen und Aktionäre von Landis+Gyr genehmigen alle Anträge

26.06.2026

CHAM, Schweiz, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Heute fand in die ordentliche Generalversammlung der Landis+Gyr Group AG (SIX: LAND) in Cham, Schweiz, statt. Die Aktionäre genehmigten alle vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Anträge. An der Versammlung nahmen 198 Aktionäre (einschliesslich Vertreter) teil, die 57.42 % des ausgegebenen Aktienkapitals repräsentierten.

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Alle sieben zur Wiederwahl stehenden Mitglieder des Verwaltungsrates wurden für eine weitere Amtszeit von einem Jahr wiedergewählt: Audrey Zibelman (als Präsidentin), Brett Carter, Eric Elzvik, Steve Louden, Fabian Rauch, Andreas Spreiter, und Christina Stercken. Die Generalversammlung wählte zudem Scott Reese, US-amerikanischer Staatsbürger, als neues Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr.

Die Generalversammlung genehmigte eine Ausschüttung von CHF 1.20 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven. Die Auszahlung erfolgt ab dem 2. Juli 2026.

Im Weiteren genehmigten die Aktionäre den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2025, den Vergütungsbericht 2025 in einer Konsultativabstimmung sowie den Nachhaltigkeitsbericht 2025.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse werden heute auf der Investor-Website von Landis+Gyr veröffentlicht (Link). Das Protokoll der Generalversammlung 2026 wird in den kommenden Tagen zur Verfügung gestellt.

Wichtige Daten

Ex-Dividende-Datum                                                                      30.Juni 2026

Auszahlung der Dividende                                                             2.Juli 2026

Trading-Update zu Q1 FY 2026                                                     28.Juli 2026

Publikation der Halbjahresergebnisse 2026                                  29. Oktober 2026

Über Landis+Gyr

Landis+Gyr ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Energietechnologie und bietet intelligente Lösungen, die Geräte, Daten und Entscheidungen im Strometz miteinander verbinden. Unsere Mission ist es, die Transformation des Energiesystems durch zielgerichtete Innovation und vertrauensvolle Partnerschaften zu beschleunigen. Mehr als 2'000 Versorgungsunternehmen weltweit vertrauen auf uns. Wir wandeln traditionelle Infrastrukturen in intelligente, vernetzte Systeme um, die eine Echtzeit-Transparenz und -Steuerung des Netzes ermöglichen. Auf Basis dieser Erkenntnisse können Energieversorger Nachfrage antizipieren, ihre Betriebsabläufe optimieren und eine Energieversorgung sicherstellen, die zuverlässiger, resilienter, zugänglicher, sicherer und nachhaltiger ist. Weitere Information finden Sie unter www.landisgyr.com.

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.