WIEN, 5. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Während Europa auf einen entscheidenden Moment für die Branche der digitalen Vermögenswerte zusteuert, baut Bybit EU seine langfristige Präsenz in Europa im Vorfeld des Endes der Übergangsfrist für die Richtlinie über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCAR) am 1. Juli 2026 weiter aus.
Die Umsetzung der MiCAR-Richtlinie stellt eine der bedeutendsten regulatorischen Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Kryptoindustrie dar und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Asset-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Mit dem Ende der Übergangsphase wird erwartet, dass nicht zugelassene Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) ihre Abwicklungsprozesse gemäß den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) abschließen, was den Wandel des Marktes hin zu regulierten und lokal angepassten Plattformen beschleunigen wird.
Der europäische Kryptomarkt tritt in eine neue Phase ein – eine Phase, die zunehmend von Transparenz, operativer Widerstandsfähigkeit und regulatorischer Klarheit geprägt ist. Mit zunehmender Reife der Branche suchen Nutzer nicht nur nach Zugang zu digitalen Vermögenswerten, sondern auch nach Plattformen, die für den Betrieb innerhalb des sich weiterentwickelnden europäischen Rahmens ausgelegt sind.
Die Bybit EU GmbH operiert unter einer von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilten MiCAR-Lizenz und hat ihren Hauptsitz in Wien, von wo aus sie Nutzer im gesamten EWR über eine eigene europäische Struktur bedient.
„Europa legt den Grundstein für ein ausgereifteres und nachhaltigeres Ökosystem für digitale Vermögenswerte", sagte sagte Mazurka Zeng, CEO von Bybit EU. „Im Zuge des MiCAR-Übergangs legen Nutzer zunehmend Wert auf Klarheit, Kontinuität und Plattformen, die mit Blick auf langfristige regulatorische Konformität konzipiert wurden. Bybit EU wurde gegründet, um diese Zukunft zu unterstützen und europäischen Nutzern ein vertrauenswürdiges Umfeld zu bieten, das den sich entwickelnden Standards der Region entspricht."
Das Unternehmen wies darauf hin, dass in der nächsten Phase des europäischen Marktes voraussichtlich größerer Wert auf regulatorische Bereitschaft, lokale Geschäftstätigkeit, institutionelle Glaubwürdigkeit und Nutzerschutz gelegt wird – Faktoren, die für die Bewertung von Plattformen für digitale Vermögenswerte durch die Nutzer zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Als Teil seiner umfassenderen europäischen Strategie baut Bybit EU seine regionale Präsenz durch Compliance-orientierte Aktivitäten, lokale Partnerschaften, Bildungsinitiativen und langfristiges Engagement im Ökosystem im gesamten EWR weiter aus.
Das Unternehmen möchte zudem dazu beitragen, das Bewusstsein der Branche für MiCAR und die Auswirkungen des Übergangs Europas zu einem stärker harmonisierten regulatorischen Umfeld für digitale Vermögenswerte zu schärfen.
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Informationen zu Bybit EU
Bybit EU GmbH ist ein österreichischer Krypto-Asset-Dienstleister (CASP), der in Österreich unter der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) zugelassen ist. Bybit EU betreut Kunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – mit Ausnahme von Malta – über die Plattform bybit.eu.
Bybit EU GmbH ist berechtigt, die folgenden Dienste anzubieten:
Bybit EU GmbH ist weder Betreiber einer Handelsplattform für Kryptowerte noch erbringt das Unternehmen Anlageberatung.
Medienkontakt: press@bybit.eu
Haftungsausschluss: Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf digitaler Vermögenswerte dar. Die hier erwähnten Produkte und Dienstleistungen unterliegen den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen und Vorschriften und sind möglicherweise in bestimmten Regionen nicht verfügbar.
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Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.