ABU DHABI, VAE, 7. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die Capital Group, einer der weltweit größten und erfahrensten aktiven Vermögensverwalter mit einem verwalteten Vermögen von 3,6 Billionen US-Dollar, gab heute bekannt, dass sie eine Finanzdienstleistungsgenehmigung von der Financial Services Regulatory Authority (FSRA) der ADGM, dem internationalen Finanzzentrum von Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, erhalten hat, die es dem Unternehmen ermöglicht, als regulierter Vermögensverwalter tätig zu sein. Die Genehmigung berechtigt die Capital Group zur Ausübung von Handels-, Anlageverwaltungs- und Vertriebsaktivitäten innerhalb des ADGM.
Dieser regulatorische Meilenstein markiert die nächste Phase des langfristigen Engagements der Capital Group in der Region, nachdem das Unternehmen im Mai 2026 Pläne zur Eröffnung seiner ersten Niederlassung im Nahen Osten in Abu Dhabi angekündigt hatte. Seitdem hat das Unternehmen Mitarbeiter aus Nordamerika, Europa und Asien dorthin versetzt, um Fachwissen in den Bereichen Anlage, Betrieb und Kundenbetreuung näher an die Kunden und Chancen in der Region heranzubringen. Es wird erwartet, dass die lokale Präsenz im Laufe der Zeit entsprechend den geschäftlichen und kundenbezogenen Anforderungen weiter ausgebaut wird.
Benno Klingenberg-Timm, Leiter des Büros in Abu Dhabi & , Leiter des Bereichs Institutional für Europa und Asien bei der Capital Group, sagte: „Der Aufbau einer regulierten Präsenz in Abu Dhabi bringt uns näher an unsere Kunden und an die Anlagechancen im gesamten Nahen Osten – einer Region, in der wir seit vielen Jahren tätig sind. Vom ersten Tag an werden wir über eine bedeutende Präsenz verfügen, mit vor Ort vorhandenen Kompetenzen in den Bereichen Anlage, Betrieb und Kundenbetreuung. Ähnlich wie bei der Eröffnung unseres Büros in Singapur im Jahr 1989 bündeln wir in Abu Dhabi die gesamte Bandbreite der Expertise der Capital Group, was unser Vertrauen in das langfristige Wachstum der Region widerspiegelt."
Seine Exzellenz Ahmed Jasim Al Zaabi, Vorsitzender der ADGM, erklärte: „Wir freuen uns, die Capital Group, einen globalen Investmentmanager, bei ihrer Etablierung in Abu Dhabi willkommen zu heißen. Ihre Entscheidung spiegelt die Stärke des Finanzökosystems von Abu Dhabi und die wachsende Bedeutung der ADGM als führendes internationales Finanzzentrum für globale Institutionen wider, die nach langfristigen Chancen in der gesamten Region suchen."
Mike Gitlin, Präsident und CEO der Capital Group, sagte: „Der Nahe Osten ist für die Capital Group und unsere Kunden von strategischer Bedeutung. Der Erhalt unserer Zulassung in Abu Dhabi unterstreicht unser langfristiges Engagement in der Region und unsere Überzeugung, dass sie sich als führender internationaler Finanzplatz weiterentwickeln wird. Wir freuen uns darauf, unsere Beziehungen zu Kunden und Partnern zu vertiefen."
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Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.