Die HoSt Group ersetzt in Deutschland eine Braunkohlestaub- und Gasfeuerung eines Industrieunternehmens durch ein 25-MW-Biomassekraftwerk, das mit Industrieresthölzern befeuert wird

11.05.2026

OSNABRÜCK, Duitsland, May 11, 2026 /PRNewswire/ -- Die HoSt Group hat mit dem Bau eines 25-MW-Heizkraftwerks auf Basis von Industrieresthölzern in der Region Osnabrück begonnen. Das Projekt trägt unmittelbar zur industrielle Energiewende bei, da es eine bisher vom Industriekunden genutzte Braunkohlestaubfeuerung sowie zwei Gaskessel vollständig ersetzt. Die Anlage, die voraussichtlich Mitte 2027 voll betriebsbereit sein wird, dient als strategisches Vorbild für industrielle Wärme- und Stromverbraucher, die durch zuverlässige und kosteneffiziente erneuerbare Energie in Form eines Contractingmodells aus fossilen Brennstoffen aussteigen wollen.

Im Rahmen eines Contracting-Modells stellt die HoSt Group die schlüsselfertige Technologie bereit und bleibt zugleich Eigentümerin und Betreiberin der Anlage. Dieses Konzept bietet dem Energieabnehmer ein umfassendes Rundum‑Sorglos‑Paket: HoSt übernimmt Investition, Einholung von Genehmigungen sowie den täglichen Betrieb für mindestens zwölf Jahre. Der industrielle Nutzer zahlt ausschließlich in die abgenommene nachhaltige Energie – ohne eigene CAPEX und mit voller Konzentration auf sein Kerngeschäft. Das Projekt umfasst ein Investitionsvolumen von rund 35 Millionen Euro seitens der HoSt Group.

Wirtschaftliche und ökologische Tragfähigkeit

Das von der Rabobank finanzierte Projekt zeigt, dass der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell sein kann – vorausgesetzt, Technologie und Partner passen zusammen. Angesichts steigender CO₂‑Preise im Europäischen Emissionshandelssystem und weiterhin volatiler fossiler Energiekosten ermöglicht dieses Technologie‑ und Dienstleistungsmodell langfristig stabile Energiepreise. Damit bietet es industriellen Wärme- und Stromverbrauchern nicht nur finanzielle Vorteile und Planbarkeit, sondern auch klare ökologische Mehrwerte.

Prozessdampf für die Industrie

Die Anlage liefert kontinuierlich bis zu 30 t/h Hochtemperatur‑Prozessdampf sowie 2 MW elektrische Leistung. Als Brennstoff dient lokal verfügbares Industrierestholz – eine echte Kreislauflösung, die sowohl die strengen EU‑Emissionsvorgaben erfüllt als auch die Anforderungen der Erneuerbare‑Energien‑Richtlinie erfüllt. Die Anlage markiert den Übergang von fossilen Brennstoffen wie Kohle und Erdgas hin zu wettbewerbsfähigen, CO₂‑neutralen Reststoffströmen. Jährlich werden dadurch rund 65.000t CO₂ eingespart.

Dekarbonisierung der Industrie

Der Weg zur CO₂‑Neutralität bietet Industriebetrieben die Chance, ihre Energieversorgung langfristig abzusichern. „Die Industrie benötigt eine verlässliche Energieinfrastruktur, die einen reibungslosen und schnellen Übergang ermöglicht. Durch die Nutzung nachhaltiger Restströme für Hochdruckdampf und Strom decken wir genau den spezifischen Energiebedarf, den industrielle Prozesse erfordern", erklärt Tjeerd Smit, Geschäftsführer der HoSt Group. „Dieses Projekt zeigt, wie industrielle Anwender ihren wesentlichen Energiebedarf dekarbonisieren können – ohne negative Auswirkungen auf ihre Kernprozesse."

Marc Schmitz, Leiter Projektfinanzierung Europa bei der Rabobank, erklärt: „Die Energiewende hängt von einer verlässlichen Energieinfrastruktur ab, die die Dekarbonisierung unterstützt und gleichzeitig einen stabilen Betrieb gewährleistet. Als genossenschaftlich organisierte Bank bekennen wir uns klar zur Finanzierung der Energiewende und zur Ermöglichung nachhaltiger Lösungen. Wir sind stolz darauf, HoSt zu unterstützen und darauf, wie dieses Projekt beispielhaft zeigt, wie wettbewerbsfähige, CO₂-arme Energie in dieser entscheidenden Säule der Wärmewende gesichert werden kann."

Das Projekt ist ein weiterer Baustein der Vision der Group, die Industrie durch hochentwickelte grüne Energiesysteme zu dekarbonisieren. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, bis 2032 insgesamt 25 Millionen Tonnen CO₂ einzusparen.

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.