GENF, 16. März 2026 /PRNewswire/ -- Nach der Erneuerung der Russland-Ukraine-Sanktionen der Europäischen Union'am 14. März 2026 hat der EU-Rat Niels Troost im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfung von der EU-Sanktionsliste gestrichen.
Herr Troost war im Rahmen der restriktiven Maßnahmen der EU'benannt worden, die als Reaktion auf den Krieg Russlands'gegen die Ukraine beschlossen worden waren. Seine Absetzung wurde im Rahmen der regelmäßigen halbjährlichen Überprüfung der Sanktionsregelung durch den Rat'beschlossen. Presseberichten zufolge kam der Rat zu dem Schluss, dass es keine Rechtsgrundlage für die Aufrechterhaltung seiner Benennung gibt.
Herr Troost hat von Anfang an seine Aufnahme in die Liste angefochten und die ihr zugrunde liegenden Vorwürfe bestritten, da es keine rechtmäßigen Gründe für seine Aufnahme in die EU-Sanktionsliste gab.
James Willn, der Anwalt von Herrn Troost, kommentierte die Entscheidung mit den Worten:
„Am 14. März 2026 strich die Europäische Union Herrn Troost von ihrer Sanktionsliste. Diese Entscheidung bestätigt, dass seine Ernennung nicht hätte erfolgen dürfen. Herr Troost hat seine Aufnahme in die Liste im Verfahren Niels Troost gegen den Rat konsequent angefochten und stets seine Unschuld beteuert.
„In Anbetracht der Entscheidung der EU'fordern wir die Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Schweiz auf, die Benennungen von Herrn Troost'im Rahmen ihrer jeweiligen Regelungen zu überprüfen und zu demselben Schluss zu kommen. Es gibt keine rechtmäßigen Gründe oder glaubwürdigen Beweise, die die Aufrechterhaltung von Sanktionen gegen ihn rechtfertigen.
„Herr Troost hat fast zwei Jahre damit verbracht, eine Ausweisung anzufechten, die niemals hätte verhängt werden dürfen. Aufgeschobene Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit, und es ist nun an der Zeit, dass die verbleibenden Behörden die Situation korrigieren."
Hinweis für Redakteure
Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen Russland und die Ukraine am 14. März 2026 verlängert. Im Zuge dieser Erneuerung strich der EU-Rat Niels Troost von der EU-Sanktionsliste. Herr Troost hatte seine Benennung vor dem Gericht der EU angefochten ( Niels Troost/Rat).
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/eu-rat-streicht-niels-troost-von-der-russland-sanktionsliste-302715042.html
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.