LIANYUNGANG, China, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Nachdem ihr Maskottchen „Monkey Baby" (Hou Bao) nach einem spielerischen Missgeschick in der Garderobe unerwartete Aufmerksamkeit im Internet erlangt hat, bemüht sich die chinesische Küstenstadt Lianyungang, die virale Aufmerksamkeit in wirtschaftliche Chancen umzuwandeln. Am 6. Mai stellte die Stadt den „Goldene Keule"-Plan vor - eine kommerzielle Partnerschaftsinitiative im Zusammenhang mit ihrer Rolle als Gastgeber der 21.
In Anlehnung an die Symbolik der legendären Waffe des Affenkönigs, dem goldenen Knüppel - der mit kühnem Ehrgeiz und Größe assoziiert wird - positioniert der Plan Lianyungang als Plattform für gemeinsames wirtschaftliches Wachstum. Ihr Slogan - „Jedes Gramm zählt. Lasst uns gemeinsam gewinnen." - lädt globale Partner zur Teilnahme an dem ein, was die Stadt als symbolische „13.500-Jin-Gelegenheit" bezeichnet und sich dabei auf das mythische Gewicht des Knüppels bezieht.

Der „Goldene Keule"-Plan führt vier Stufen der Partnerschaft mit einem strukturierten Leistungsrahmen ein, der sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen ansprechen soll:
Das Vorteilspaket umfasst das Branding der Stadt, ehrenamtliche Anerkennung, Zugang zu Dienstleistungen, Anreize für Verbraucher und Möglichkeiten zur Einbindung von Unternehmen.
Im Jahr 2026 wird Lianyungang die 21. Jiangsu Provincial Games ausrichten, die zeitgleich mit der Jiangsu Football League („Su Chao") stattfinden, so dass ein doppelter Veranstaltungszyklus entsteht, der die wirtschaftliche Aktivität der Stadt im Zusammenhang mit Veranstaltungen beschleunigen dürfte.
Hu Zhu, ein hochrangiger Beamter der Stadt Lianyungang, erläuterte die Positionierung der Stadt anhand von drei anschaulichen Erzählungen, die jeweils eine andere Dimension ihres wirtschaftlichen und kulturellen Profils beleuchteten. Die Geschichte des „Affenbabys" spiegelt die Offenheit und Widerstandsfähigkeit der Stadt wider; eine Geschichte, die sich um eine Tasse Milchtee dreht, fängt die schnell wachsende Konsumwirtschaft der Stadt ein; und eine Geschichte über handgefertigte Pressnägel veranschaulicht, wie Lianyungang durch Kreativität und Leichtbau mit den globalen Märkten verbunden ist. „Wir laden Sie herzlich ein, unser City Partner zu werden und gemeinsam mit uns die Chancen der Sportwirtschaft für ein gemeinsames, langfristiges Wachstum zu nutzen", sagte Hu.
Auf der Eröffnungsveranstaltung berichteten Zhu Yaohui, Vorsitzender von Jiangsu Tanggou Liangxianghe Liquor Co. und Fang Hao, Gründer der Früchtetee-Marke Zuoxinfang, über ihren unternehmerischen Werdegang und ihre geschäftlichen Ambitionen. Gemeinsam trugen sie symbolische Energie zur Goldenen Keule bei und stärkten die Rolle der Stadt als kollaborative Handelsplattform.
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.