METLEN ENERGY & METALS PLC ("Metlen" oder das "Unternehmen") Erklärung zur Hauptversammlung

21.05.2026

DIESE BEKANNTMACHUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 ("EU MAR") UND ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014, WIE SIE IM  VEREINIGTEN KÖNIGREICH  (DAS "UK") AUFGRUND DES EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 ("UK  MAR") BESTANDTEIL DES NATIONALEN RECHTS SIND.

LONDON und ATHEN, Griechenland, Mai 21, 2026 /PRNewswire/ -- METLEN wird heute um 11:00 Uhr MESZ (9:00 Uhr BST) in der 8 Artemidos Str., Maroussi, 151 25 Athen, Griechenland, seine Jahreshauptversammlung abhalten.

Logo von METLEN Energy & Metals

Wie im Q1 2026 Trading Update hervorgehoben, hat METLEN einen starken Start in das Jahr hingelegt, der eine solide Dynamik in den Sektoren Energie, Metalle und Infrastruktur widerspiegelt, neben der fortgesetzten Umsetzung seines strategischen Investitionsprogramms. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die Performance im Laufe des Jahres weiter verbessern wird, und hält an seinem mittelfristigen EBITDA-Ziel von 2 Mrd. Euro fest.

Für das Jahr 2026 rechnet das Unternehmen mit einem Rekordumsatz und einer vollständigen Erholung des EBITDA auf eine Spanne von 1,0 bis 1,15 Mrd. Euro für das Gesamtjahr.

METLEN konzentriert sich weiterhin auf die disziplinierte Umsetzung seiner strategischen Kernprioritäten in den Bereichen Energie und Metalle, während es gleichzeitig seine Chancen in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und zirkuläre Metalle weiter ausbaut.

Wichtige Hinweise:

Verantwortlich für die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Namen von Metlen PLC ist Leda Condoyanni, Company Secretary

LEI-Nummer: 213800ZSR3HVKMMPVG86

HAFTUNGSAUSSCHLUSS 

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" zu verstehen sind oder als solche betrachtet werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Ereignissen oder Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Bekanntmachung spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wider. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für künftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse in künftigen Zeiträumen können und werden oft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen. Außer in Fällen, in denen dies gesetzlich oder aufsichtsrechtlich vorgeschrieben ist, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Ergebnisse von Berichtigungen der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, die aufgrund geänderter Erwartungen oder aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser Mitteilung eingetreten sind, vorgenommen werden können.

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.