NeosLegal führt den „UAE Crypto License Tracker 2026" ein: Jeder lizenzierte VASP in den Bereichen VARA, ADGM, DIFC, CBUAE und CMA

18.06.2026
  • Alle gültigen Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, ausgestellt von allen fünf Aufsichtsbehörden, in einer kostenlosen öffentlichen Datenbank
  • Europäische Gründer expandieren in die VAE, um von den regulatorischen Rahmenbedingungen zu profitieren und den globalen Süden zu erschließen
  • Monatlich von NeosLegal, der ersten auf Kryptowährungen spezialisierten Anwaltskanzlei in den VAE, überprüft

DUBAI, VAE, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- NeosLegal, die erste krypto-native Anwaltskanzlei der Vereinigten Arabischen Emirate, hat den UAE VASP License Tracker 2026 eingeführt – die erste öffentliche Datenbank, die alle aktiven Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfasst, darunter VARA, ADGM/FSRA, DIFC/DFSA, CBUAE und die CMA auf Bundesebene. Im Juni 2026 listet der Tracker 100 Unternehmen auf, die über aktive Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte in den VAE verfügen, verteilt auf die fünf Aufsichtsbehörden. Der Tracker ist kostenlos und wird monatlich aktualisiert.

Irina Heaver, Gründerin von NeosLegal, mit dem UAE VASP License Tracker 2026, einer kostenlosen öffentlichen Datenbank, die alle aktiven Krypto-Lizenzen in den VAE nach Tätigkeitsbereich und Aufsichtsbehörde aufschlüsselt, darunter VARA, ADGM, DIFC, CBUAE und CMA.Wird monatlich aktualisiert.

Die Krypto-Vorschriften werden europaweit vereinheitlicht. MiCA gilt nun als einheitliches EU-Regime mit hohen Kapital- und Compliance-Anforderungen. Großbritannien und die Schweiz betreiben separate Regime. Gründer richten ihren Blick auf die VAE, wo fünf Aufsichtsbehörden Möglichkeiten bieten, die ein einzelnes Regime nicht bieten kann.

In den VAE ansässige Unternehmen erreichen zudem die schnell wachsenden Märkte Afrikas, Südasiens und des Nahen Ostens, in denen über vier Milliarden Menschen leben.

Europäische Unternehmen machen den Schritt bereits. Bitpanda, die Wiener Plattform, verfügt über eine VARA-Broker-Dealer-Lizenz. Zodia Markets, der von Standard Chartered unterstützte Londoner Broker, ist bei der ADGM lizenziert. Das in Amsterdam gegründete Unternehmen Deribit verlegte seinen weltweiten Hauptsitz nach Dubai.

Die ADGM führte 2018 den ersten Rechtsrahmen für virtuelle Vermögenswerte in den VAE ein, und das Land hat im Jahr 2026 bislang 14 neue Lizenznehmer hinzugewonnen. VARA in Dubai hält den größten Anteil, dicht gefolgt von ADGM/FSRA in Abu Dhabi.

„Wir beobachten, dass Gründer aus London, Paris, Frankfurt und Zürich zu uns kommen, denen zu Hause der Platz ausgegangen ist", sagte Irina Heaver, Kryptorechtsanwältin in den VAE und Gründerin von NeosLegal, die von Lexology als empfohlene Blockchain-Anwältin eingestuft wird. „Ein einziges Regime bietet Ihnen eine Option. Die VAE bieten Ihnen fünf – und dazu ein Tor zum Globalen Süden. Das ist ein seltenes Angebot."

Der Tracker dient gleichzeitig als Verifizierungsinstrument. Jeder Eintrag listet die Aufsichtsbehörde, die lizenzierten Tätigkeiten und das Lizenzdatum auf, sodass Gründer, Investoren und Geschäftspartner innerhalb von Sekunden überprüfen können, ob ein Unternehmen lizenziert ist. Der UAE VASP License Tracker 2026 ist ab sofort verfügbar.

Informationen zu NeosLegal 

NeosLegal ist die erste krypto-native Anwaltskanzlei der Vereinigten Arabischen Emirate und wurde 2016 gegründet. Das Unternehmen hat mehr als 300 Krypto-Start-ups gegründet und betreut die VASP-Lizenzierung von Anfang bis Ende.

Medienkontakt

Mery Avetisyan,

Marketingleiterin,

E-Mail: hello@neoslegal.co

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2997059/NeosLegal.jpg

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.