Die im dritten Quartal hinzugefügten 42 Punkte erweitern den Prüfungsumfang über die Trainingsdaten hinaus auf KI-Ergebnisse, Produktsicherheitsvorkehrungen, automatisierte Entscheidungen, Unternehmensveröffentlichungen und die Aufsicht durch den Vorstand.
NEW YORK, 16. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Das weltweit tätige Beratungsunternehmen J.S. Held hat heute die Aktualisierung seines AI Disputes Monitor für das dritte Quartal 2026 veröffentlicht. Das Büro des Chief Intellectual Property Officer gibt bekannt, dass 42 neue Fälle hinzugekommen sind, wodurch sich die Zahl der erfassten Fälle auf 468 erhöht hat, darunter 115 Klagen, die im Jahr 2026 bis zum 30. September eingereicht wurden. Während Streitigkeiten im Bereich des Urheberrechts und der Trainingsdaten weiterhin im Mittelpunkt stehen, spiegeln die Neuzugänge im dritten Quartal ein breiteres Spektrum an Rechtsstreitigkeiten wider, in denen Gerichte zunehmend aufgefordert werden, das Verhalten von KI-Systemen nach deren Einsatz zu prüfen, einschließlich ihrer Ergebnisse, Produktsicherheitsvorkehrungen, automatisierten Entscheidungen, Unternehmensoffenlegungen und der Aufsicht durch den Vorstand.
Die Daten für das dritte Quartal bestätigen einen Trend, der sich bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2026 abgezeichnet hat. Frühe Rechtsstreitigkeiten im Bereich der KI konzentrierten sich vor allem auf die zum Trainieren der Modelle verwendeten Materialien und darauf, ob die Entwickler befugt waren, geschützte Inhalte zu beschaffen, zu kopieren oder zu nutzen. Diese Fragen sind nach wie vor aktuell, doch im Mittelpunkt der neuen Streitfälle steht zunehmend die Frage, was geschieht, nachdem ein KI-System auf den Markt gekommen ist oder in die Entscheidungsfindung von Unternehmen, Verbrauchern und Behörden integriert wurde.
„Die Rechtsstreitigkeiten weiten sich von den Inputs, die zum Bau von KI-Systemen verwendet werden, auf die Folgen der Inbetriebnahme dieser Systeme aus", sagte James E. Malackowski, Chief Intellectual Property Officer bei J.S. Held und Mitbegründer von Ocean Tomo, einem Teil von J.S. Held. „Die Beweislage muss nun möglicherweise nicht nur Aufschluss darüber geben, woher die Daten stammten, sondern auch darüber, wie sich das System verhielt, welche Kontrollmechanismen vorhanden waren, welche Angaben die Organisation zu ihren Fähigkeiten gemacht hat und inwiefern sich das mutmaßliche Verhalten auf den wirtschaftlichen Wert ausgewirkt hat. Diese Fragen lassen sich nicht klar in technische, finanzielle und governancebezogene Arbeitsbereiche unterteilen, da sie häufig auf denselben zugrunde liegenden Sachverhalten beruhen."
Von der Modellentwicklung zur Unternehmensverantwortung
Die Daten aus dem dritten Quartal deuten nicht darauf hin, dass Urheberrechts- oder Trainingsdatenstreitigkeiten zurückgehen. Rechtsstreitigkeiten und Streitigkeiten um geistiges Eigentum bleiben im Update das größte einzelne Marktsegment. Vielmehr zeigen die Daten, dass sich das Risiko von Rechtsstreitigkeiten entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette ausweitet und mittlerweile Modellentwickler, Technologieplattformen, Unternehmen, die KI in ihren Betriebsabläufen einsetzen, öffentliche Einrichtungen, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder sowie Nutzer betrifft, denen vorgeworfen wird, Sicherheitskontrollen umgangen zu haben.
Diese Erweiterung verändert auch die erforderlichen Nachweise zur Bewertung von Behauptungen im Zusammenhang mit KI. Im Rahmen eines Rechtsstreits kann es erforderlich sein, Modellversionen, Eingabeaufforderungen, Ausgabedaten, Systemprotokolle, Integrationsaufzeichnungen, Testnachweise, die Datenherkunft, Verfahren zur manuellen Überprüfung, Governance-Dokumentation, Auswirkungen auf den Markt sowie wirtschaftliche Verluste zu untersuchen. Die Analyse von J.S. Held zu den sich abzeichnenden Rechtsstreitigkeiten im Bereich der künstlichen Intelligenz kommt zu dem Ergebnis, dass technische Kausalität und wirtschaftlicher Schaden häufig auf denselben Sachverhaltsumständen beruhen, wodurch die Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus den Bereichen Technik, Finanzen und Unternehmensführung zunehmend an Bedeutung gewinnt.
„Die Fälle aus dem dritten Quartal zeigen, dass das Einsatzrisiko ein immer wichtigerer Bestandteil der KI-Rechtsstreitigkeiten wird", sagte J. Scott Womack, Senior Director im Büro des Chief Intellectual Property Officer bei J.S. Held und Leiter des Datenanalyseteams von AI Disputes Monitor. „In den Bereichen Produktsicherheit, Datenschutz, automatisierte Entscheidungen, Wertpapiere und Unternehmensführung stellt sich immer wieder die Frage, ob das Unternehmen nachvollziehen kann, wie das System funktioniert hat, und nachweisen kann, dass angemessene Kontrollmechanismen wirksam waren. Richtlinien allein reichen nicht aus, um diese Frage zu beantworten. Zu den relevanten Nachweisen können Testprotokolle, Systemprotokolle, Eskalationsverfahren, Entscheidungsdokumentation sowie der Nachweis einer sinnvollen menschlichen Aufsicht gehören."
Es entstehen zwei Formen des KI-Offenlegungsrisikos
Die Zuwächse im dritten Quartal deuten zudem auf zwei unterschiedliche Formen von KI-bezogenen Offenlegungsrisiken hin.
Die erste Frage betrifft Aussagen darüber, ob die von einer Organisation beworbenen KI-Fähigkeiten, Integrationen, Partnerschaften oder kommerziellen Vorteile belegt wurden. Diese Vorwürfe werden häufig mit dem Begriff „AI Washing" in Verbindung gebracht, bei dem Behauptungen über den Ausgereiftheitsgrad oder den Nutzen von KI angeblich über die dafür vorliegenden Belege hinausgehen.
Der zweite Punkt betrifft die Frage, ob ein Unternehmen angemessen offengelegt hat, inwiefern KI seine bestehenden Produkte, Preismodelle, das Kundenverhalten oder die Wachstumsaussichten beeinträchtigt hat. In diesen Fällen wird nicht zwangsläufig behauptet, dass die KI-Fähigkeiten des Unternehmens fiktiv waren. Vielmehr machen die Kläger geltend, dass das Unternehmen die wettbewerbsrelevanten Auswirkungen der KI auf sein etabliertes Geschäft unterbewertet habe.
Diese Unterscheidung ist für Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Investoren, Versicherer und Rechtsberater von Bedeutung. Das Risiko im Zusammenhang mit der Offenlegung von KI-Informationen kann sowohl dadurch entstehen, dass die Möglichkeiten der KI überbewertet werden, als auch dadurch, dass die Auswirkungen der KI auf das Unternehmen unterschätzt werden. Die frühere Analyse von J.S. Held identifiziert unbegründete Behauptungen im Bereich der künstlichen Intelligenz als potenzielle Quelle für Risiken in Bezug auf die Glaubwürdigkeit des Unternehmens, den Unternehmenswert, die Treuepflichten sowie die Unternehmensführung.
Streitigkeiten im Bereich der Künstlichen Intelligenz erfordern eine integrierte Expertendokumentation
Mit der Ausweitung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich KI beginnt die Sachverständigenbefragung zunehmend mit der Rekonstruktion:
KI-Systeme können gleichzeitig als technische Produkte, wirtschaftliche Vermögenswerte und Beweisquellen fungieren. J.S. Held vereint technische Untersuchungen, digitale Forensik, die Ermittlung wirtschaftlicher Schäden, die Bewertung von geistigem Eigentum, Governance-Analysen sowie Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten, um diese miteinander verknüpften Fragen zu klären.
Informationen zum J.S. Held AI Disputes Monitor
Der J.S. Held AI Disputes Monitor verfolgt Streitigkeiten im Zusammenhang mit KI über Technologiekategorien, Marktsegmente, Gerichtsbarkeiten und Anwendungsfälle hinweg. Auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen und Expertenanalysen soll der Monitor Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Versicherern und Risikomanagern dabei helfen, sich abzeichnende Muster bei Rechtsstreitigkeiten zu erkennen, sich entwickelnde Risikobereiche zu bewerten und die Auswirkungen auf ihre Mandanten und Branchen zu verstehen.
Informationen zu J.S. Held
J.S. Held ist ein weltweit tätiges Beratungsunternehmen, das technisches, wissenschaftliches, finanzielles und strategisches Fachwissen kombiniert, um Kunden zu beraten, die Werte schaffen sowie Risiken minimieren wollen. Unsere Fachleute fungieren als vertrauenswürdige Berater für Organisationen, die mit Angelegenheiten konfrontiert sind, bei denen viel auf dem Spiel steht und die dringend Aufmerksamkeit, unerschütterliche Integrität, nachgewiesene Erfahrung, klare Analysen sowie ein Verständnis sowohl für materielle als auch immaterielle Vermögenswerte erfordern. Das Unternehmen bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen, Produkten und Daten, die Kunden in die Lage versetzen, komplexe, umstrittene und oft katastrophale Situationen zu bewältigen.
Mehr als 1500 Fachleute betreuen Organisationen auf sechs Kontinenten, darunter 84 % der Global-200-Anwaltskanzleien, 75 % der Forbes-Top-20-Versicherungsunternehmen (90 % der NAIC Top 50 Sach- und Unfallversicherer) sowie 71 % der Fortune-100-Unternehmen.
J.S. Held, dessen verbundene Unternehmen sowie Tochtergesellschaften sind keine zertifizierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen und erbringen keine Dienstleistungen in den Bereichen Audit, Testat oder sonstigen öffentlichen Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen. J.S. Held ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an. Wertpapiere werden über PM Securities, LLC, firmierend als PhoenixIB oder Ocean Tomo Investments, einem Teil von J.S. Held, Mitglied der FINRA/SIPC, angeboten. Alle Rechte vorbehalten.
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Kristi L. Stathis | Internationale Öffentlichkeitsarbeit | +1 786 833 4864 | Kristi.Stathis@jsheld.com
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Ein umfangreicher Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu digitalen Daten des verstorbenen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek sorgt für neuen politischen und justizinternen Sprengstoff. Chatprotokolle, E-Mails und weitere Unterlagen zeichnen ein Bild tiefgreifender Konflikte innerhalb der Justiz – insbesondere zwischen der WKStA und Teilen der vorgesetzten Behörden. Parallel dazu bereitet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Befragung von Schlüsselpersonen vor, um mögliche politische Einflussnahmen auf Ermittlungen rund um Pilnacek und dessen Tod zu beleuchten.
Aus der von der WKStA erstellten Expertise zu Pilnaceks Kommunikationsdaten geht hervor, wie der langjährige Leiter der für Strafrecht zuständigen Sektion im Justizministerium über Jahre hinweg gegenüber der WKStA Stellung bezog. Der Bericht zeigt, dass der damalige Wiener Oberstaatsanwaltschef Johann Fuchs im Juni 2019 in einer internen Nachricht erklärte, er sehe es als Aufgabe seiner Amtszeit, eine von der WKStA angeblich offengelegte „Verkommenheit“ im Berufsstand „mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Er bezeichnete Pilnacek darin ausdrücklich als Mitstreiter. In dem Gutachten findet sich zudem Material, aus dem hervorgehen soll, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelöst und neu aufgesetzt werden könnte.
Die Auswertung des Laptops und mehrerer Speichermedien Pilnaceks, die in einem rund 440 Seiten starken Bericht zusammengefasst wurde, behandelt auch seine Kontakte in das Umfeld der ÖVP. Der frühere Sektionschef war von 2010 bis 2020 über alle wesentlichen Strafsachen der Republik informiert und konnte als weisungsbefugter Beamter Ermittlungsschritte mitsteuern oder Berichte anfordern. Laut dem Bericht kooperierte er in dieser Zeit eng mit ÖVP-nahen Personen und wirkte an der Verteidigung von Beschuldigten mit. Nach Bekanntwerden einer Audioaufnahme aus dem Sommer 2023, in der Pilnacek Interventionen von ÖVP-Seite beklagte, leitete die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter ein; dieser Interventionsakt ist nun ebenfalls Gegenstand des U-Ausschusses.
Der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Umständen von Pilnaceks Tod und dem Umgang der Behörden befasst, bekommt das WKStA-Dokument zeitlich passend zur nächsten Befragungsrunde vorgelegt. Zunächst soll ein IT-Experte der WKStA, der für das Auslesen von Datenträgern zuständig ist, Auskunft geben. In den darauffolgenden Tagen werden Exekutivbeamte befragt, darunter der Leiter des Bundeskriminalamts sowie zwei Polizeibeamte aus Niederösterreich, die unter anderem mit Pilnaceks Geisterfahrt Stunden vor dem Fund seiner Leiche in einem Donau-Seitenarm befasst waren. Politisch besonders im Fokus steht der Auftritt von Innenminister Gerhard Karner und dessen Kabinettschefin, nachdem eine vom Ressort in Auftrag gegebene Schulungsunterlage für geladene Auskunftspersonen parteiübergreifend – mit Ausnahme der ÖVP – auf Kritik gestoßen war.
Die Kombination aus internen Justizchats, detaillierter Datenauswertung und politischer Aufarbeitung im Parlament verschärft die Debatte über das Verhältnis zwischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und Parteien. Während die WKStA ihre Auswertungsergebnisse in den U-Ausschuss einbringt, suchen Abgeordnete nach Antworten auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß versucht wurde, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen – sowohl in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen als auch im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach dem Tod eines der einflussreichsten Justizbeamten der vergangenen Jahre.