RDW über die Lkw-Maut in den Niederlanden: Die On-Board-Unit (OBU) muss stets eingeschaltet sein

19.05.2026

ZOETEREMEER, Niederlande, 19. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Niederlande führen die Lkw-Maut am 1. Juli 2026 ein. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Durchsetzung der Vorschriften. Ziel der Kontrollen ist es, die korrekte Nutzung der OBU sicherzustellen  und Verstöße zu verhindern, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Lkw-Eigentümer und Transportundernehmzen zu schaffen. Dabei wird auch Raum für Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Berücksichtigung individueller Umstände gelassen.

Truck driver in the truck with an on-board unit (OBU) mounted on the windshield for the truck toll in the Netherlands.

RDW-Logo

Mit der Einführung der Lkw-Maut müssen Lkw-Besitzer pro gefahrenen Kilometer auf mautpflichtigen Straßen zahlen. Die gefahrenen Kilometer werden über eine OBU erfasst. Die OBU muss während der Fahrt in den Niederlanden jederzeit eingeschaltet sein- auch auf Straßen, die nicht mautpflichtig sind.

Vermeidung von Verstößen

Die Niederlande unterstützen die Transportunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften, indem sie klare Informationen über die Vorschriften, die Kontrollen und die Verantwortlichkeiten der Fahrzeughalter und Fahrer bereitstellen. Indem man klar und deutlich erklärt, was erwartet wird und was beispielsweise im Falle einer Panne zu tun ist, können Missverständnisse und Bußgelder weitestgehend vermieden werden.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass in anderen Ländern gewährte Ausnahmen oder Befreiungen auch in den Niederlanden gelten. Dies ist nicht zwangsläufig der Fall. Wer davon ausgeht und die niederländischen Vorschriften nicht einhält, riskiert ein Bußgeld.

Wie können sich Beförderer vorbereiten?

Ab dem 1. Juli muss jeder Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3, der in die Niederlande einreist, mit einer funktionierenden OBU ausgestattet sein. Um die Vorschriften einzuhalten, müssen die Transportunternehmen:

  • Einen Vertrag mit einem Anbieter haben, der die Lkw-Maut in den Niederlanden unterstützt;
  • Eine OBU verwenden, die in den Niederlanden funktioniert;
  • Die OBU mit dem korrekten Kennzeichen und der Registrierungsnummer verknüpfen;
  • Sicherstellen, dass die OBU während der gesamten Fahrt eingeschaltet ist;
  • Im Falle einer Störung diese unverzüglich dem Dienstanbieter melden und dafür sorgen, dass Ihnen innerhalb von drei Stunden eine funktionierende OBU bereitgestellt wird.

Eigentümern, die bereits einen Vertrag mit einem Dienstleister haben, wird empfohlen zu prüfen, ob sie ihren Vertrag auf die Niederlande erweitern können. Ist dies nicht der Fall, wird eine separate OBU für die Niederlande benötigt. Der Dienstleister ist stets der Ansprechpartner für alle Fragen und technischen Probleme im Zusammenhang mit OBUs.

Geldbußen für Verstöße

Ab Beginn der Lkw-Maut prüft der RDW, ob die Anforderungen erfüllt werden. Bei Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden. In den ersten sechs Monaten (bis zum 1. Januar 2027) werden die Geldbußen halbiert:

  • Kein Vertrag mit einem Dienstleister für die Lkw-Maut: 800 € (bis 01.01.2027: 400 €);
  • Fahren mit einer OBU, die ausgeschaltet wurde: 500 € (bis 01.01.2027 250 €);
  • Fahren mit einer OBU, die nicht (ordnungsgemäß) funktioniert: 500 € (bis 01-01-2027 250 €);
  • Fahren mit einer OBU, die zu einem anderen Lkw gehört: 500 € (bis 01-01-2027 250 €).

Innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden kann maximal ein Bußgeld pro Fahrzeug verhängt werden. Werden innerhalb dieses Zeitraums mehrere Verstöße festgestellt, so wird nur die höchste Geldstrafe verhängt.

Wie funktionieren Überwachung und Durchsetzung?

Die Lkw-Maut wird mit festen Geräten über der Straße und mobilen Geräten am Straßenrand überwacht. Vor der Verhängung eines Bußgeldes wird immer eine menschliche Bewertung vorgenommen. Der Bußgeldbescheid wird dem Fahrzeughalter per Post zugestellt. Wenn keine Adresse bekannt ist oder die Abholung unmöglich ist, kann das Fahrzeug von den Behörden angehalten werden. Das Bußgeld muss in dem Fall sofort bezahlt werden.

Weitere Informationen zu Regeln und Vorbereitung finden Sie unter trucktoll.nl/de.

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Greenpeace rechnet mit Milliardenaufwand für Entsorgung von Asbest-Schotter

15.06.2026

Der Asbest-Skandal rund um mehrere Steinbrüche im Burgenland entwickelt sich zu einer Milliardenbelastung für die öffentliche Hand. Nach einer neuen Berechnung der Umweltorganisation Greenpeace wird der materielle Schaden durch Entsorgung und Sanierung mindestens 1,6 Milliarden Euro betragen. Betroffen sind nicht nur das Burgenland, sondern auch Teile der Steiermark, Niederösterreichs sowie Gebiete in Ungarn, in die asbesthaltiges Material geliefert oder verbaut wurde.

Grundlage der Kostenschätzung ist die Annahme, dass seit 1990 rund 26 Millionen Tonnen asbesthaltiges Gestein aus vier Steinbrüchen abgebaut wurden. Greenpeace geht davon aus, dass etwa 20 Millionen Tonnen kurz- oder langfristig auf Asbestdeponien landen werden, während der Rest als Straßenunterbau, Fundamente oder in privaten Gärten in der Umwelt verbleibt und kaum mehr rückholbar ist. Rund 20 Prozent des Abfalls sollen in Form von asbesthaltigem Asphalt anfallen, dessen Deponierung besonders aufwendig ist und künftige Straßensanierungen über Jahrzehnte verteuern dürfte.

Mindestens drei Viertel der veranschlagten 1,6 Milliarden Euro entfallen laut Greenpeace auf die Entsorgung des Materials, der Rest auf Sanierungen. Für die Rechnung wurde ein Entsorgungspreis von lediglich 50 Euro je Tonne angesetzt – etwa die Hälfte des vor Bekanntwerden des Skandals üblichen Marktpreises. Diese Kalkulation sei nur zu halten, wenn rasch neue, sichere und kostengünstige Deponien errichtet werden, etwa in bereits geschlossenen Steinbrüchen, argumentiert Greenpeace. Andernfalls könnten sich die Gesamtkosten nach Einschätzung der Organisation auf mindestens das Doppelte erhöhen.

Die von Greenpeace genannten Summen übersteigen die Umsätze der betroffenen Steinbruchbetreiber deutlich und dürften auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes Burgenland überfordern. Die Umweltorganisation drängt daher auf ein Eingreifen des Bundes und fordert, Mittel aus der Katastrophenhilfe bereitzustellen und einen Rahmen für eine kostengünstige Entsorgung zu schaffen. Zugleich verweist sie auf die Verantwortung des zuständigen Umweltministers, für ausreichend Deponiekapazitäten zu sorgen, um Kostenrisiken zu begrenzen und die logistisch aufwendige Räumung der asbestbelasteten Materialien langfristig planbar zu machen.