SHANGHAI,/PRNewswire/ -- Shanghai Electric (SEHK: 02727, SSE: 601727) hat mit dem Zuschlag für Block 3 des Sarawak-Samalaju-Gas- und Dampfturbinenkraftwerksprojekts (CCGT) in Malaysia einen Meilenstein im High-End-Energiesektor im Ausland erreicht. Dieser Auftrag stellt eine bedeutende internationale Anerkennung der Hochleistungs-Gasturbinentechnologie von Shanghai Electric dar und unterstreicht die wachsende Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf dem globalen Gasturbinenmarkt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird Shanghai Electric eine vollständige EPC-Schlüsselfertiglösung für das gasbefeuerte Kraftwerk liefern, verbunden mit einem 25-jährigen langfristigen Wartungsvertrag (LTSA), der alle wichtigen Anlagenkomponenten abdeckt. Insbesondere werden alle Kernkomponenten – von Gasturbinen und Dampfturbinen bis hin zu Generatoren, Abhitzedampferzeugern und luftgekühlten Systemen – von Shanghai Electric im eigenen Haus gefertigt; das Unternehmen wird zudem als alleiniger Anbieter des langfristigen Wartungs- und Serviceprogramms fungieren. Diese integrierte End-to-End-Kompetenz ermöglicht Shanghai Electric eine lückenlose Abdeckung des gesamten Lebenszyklus, die von der Anlagenfertigung über die Systemintegration bis hin zur jahrzehntelangen Betriebsunterstützung reicht – ein vertikales Modell, das das Unternehmen auf Augenhöhe mit den etablierten globalen Marktführern im Bereich der Hochleistungs-Gasturbinen bringt.
Das aktuelle Angebot an Hochleistungs-Gasturbinen von Shanghai Electric umfasst zwei Hauptmodelle mit Nennleistungen von 300 MW bzw. 78 MW. Bis heute hat das Unternehmen 103 Einheiten ausgeliefert, wobei die installierte Gesamtleistung der in Betrieb genommenen Projekte 21.000 MW übersteigt. Die Einheiten, die unter die langfristigen Service- und Wartungsprogramme von Shanghai Electric fallen, haben mehr als 1,3 Millionen Betriebsstunden absolviert. Dank solider Produktionskapazitäten in beiden Turbinenklassen ist Shanghai Electric in der Lage, bereits ab 2028 neue Einheiten zur Auslieferung anzubieten. Neben dem malaysischen Energieentwickler, der den aktuellen Auftrag erteilt hat, haben auch Projektentwickler in Indonesien, Thailand, den Philippinen und Vietnam großes Interesse an der Erteilung von Aufträgen bekundet.

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Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.