UEG Week 2026: Antibiotikaeinnahme seit der Kindheit steht im Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für IBS im jungen Erwachsenenalter

18.10.2026

BARCELONA, Spanien, 18. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die Einnahme von Antibiotika von der Kindheit bis ins frühe Erwachsenenalter ist laut einer neuen Studie, die heute auf der UEG Week 2026 vorgestellt wurde, mit einem erhöhten Risiko für das Reizdarmsyndrom (IBS) im Alter von 24 Jahren verbunden, wobei das Risiko mit steigender Anzahl der Antibiotika-Verordnungen zunimmt.

Die Forscher analysierten Daten von 2.853 Teilnehmern der schwedischen BAMSE-Geburtskohorte. Die Daten zu den Antibiotikaverordnungen wurden dem Schwedischen Register für verschreibungspflichtige Arzneimittel entnommen und umfassten den Zeitraum von 2005, als die Teilnehmer 9 bis 11 Jahre alt waren, bis ein Jahr vor der Erhebung zum IBS im Alter von 24 Jahren.

Im Alter von 24 Jahren litten 10,0 % der Teilnehmer an IBS. Der Einsatz von Antibiotika war bei denjenigen mit IBS häufiger: 87,8 % hatten Antibiotika erhalten, verglichen mit 80,2 % derjenigen ohne IBS. Nach Berücksichtigung von Geschlecht und sozioökonomischem Status der Familie war das Risiko für IBS bei denjenigen, die Antibiotika erhalten hatten, 1,5-mal so hoch (95 % KI 1,0–2,2) wie bei denjenigen, die keine erhalten hatten.

Das Risiko für IBS stieg mit der Anzahl der Antibiotika-Verordnungen. Im Vergleich zu denjenigen, die keine Antibiotika erhielten, wiesen Teilnehmer mit einer oder zwei Verschreibungen ein 1,3-fach höheres Risiko für IBS auf (95 % KI 0,9–2,0); dieses stieg bei drei bis fünf Verschreibungen auf das 1,6-Fache (95 % KI 1,0–2,4) und bei sechs oder mehr auf das 1,7-Fache (95 % KI 1,1–2,6).

Bei der Untersuchung der Antibiotikaklassen blieben Tetracycline und Cephalosporine auch nach Bereinigung um Geschlecht und sozioökonomischen Status der Familie signifikant mit einem höheren Risiko für IBS assoziiert. Jede Einnahme von Tetracyclinen war mit einem 1,4-fachen (95 % KI 1,1–1,8) Risiko für IBS verbunden, während drei oder mehr Verschreibungen von Cephalosporinen mit einem 6,0-fachen Risiko (95 % KI 1,9–18,8) assoziiert waren.

Zwar untersuchte die Studie nicht, warum die Einnahme von Antibiotika mit IBS assoziiert war, doch eine mögliche Erklärung für diesen Zusammenhang liegt im Darmmikrobiom. Die Hauptautorin Dr. Jessica Sjölund erklärte: „Frühere Studien haben gezeigt, dass Antibiotika das Darmmikrobiom verändern können. Da davon ausgegangen wird, dass Veränderungen des Darmmikrobioms bei IBS eine Rolle spielen, könnte dies ein Mechanismus sein, der dem beobachteten Zusammenhang zugrunde liegt."

Mit Blick auf die praktischen Implikationen der Ergebnisse betonte Dr. Sjölund die Notwendigkeit, die unverzichtbare Rolle von Antibiotika mit einer umsichtigen Verschreibungspraxis in Einklang zu bringen. „Antibiotika sind nach wie vor eine wichtige Behandlungsmethode bei bakteriellen Infektionen, und unsere Ergebnisse sollten nicht davon abhalten, sie einzusetzen, wenn sie benötigt werden. Vielmehr unterstreichen sie die Möglichkeit langfristiger Auswirkungen durch wiederholte Einnahme und liefern weitere Gründe dafür, unnötige Antibiotikaverordnungen zu vermeiden."

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Bonvalot-Fall: Vogl verlangt vertrauensbildende Maßnahmen von der Polizei

08.10.2026

Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.

Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.

Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.