Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in der Reproduktionsmedizin in Deutschland und Spanien eröffnen deutschen Patientinnen mehr Möglichkeiten

23.09.2026

BERLIN, 23. September 2026 /PRNewswire/ -- Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich in Europa unterschiedlich schnell. Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzgebungen führen dazu, dass der Wohnort darüber mitentscheiden kann, welche reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten einer Person oder Familie zur Verfügung stehen.

Die Eizellspende ist in Deutschland weiterhin verboten, während sie in Spanien erlaubt und gesetzlich geregelt ist. Auch beim Zugang zur Präimplantationsdiagnostik (PGT) bestehen Unterschiede zwischen beiden Ländern.

„Die Unterschiede zwischen beiden Systemen sind zahlreich und vor allem auf die jeweilige Gesetzgebung zurückzuführen. In Spanien können beispielsweise alleinstehende Frauen und Frauenpaare reproduktionsmedizinisch behandelt werden. Der rechtliche Rahmen ermöglicht je nach medizinischer und familiärer Situation der einzelnen Patientin den Zugang zu unterschiedlichen reproduktionsmedizinischen Optionen", erklärt Dr. Héctor Izquierdo, Gynäkologe bei IVI Alicante, der dort deutschsprachige Patientinnen betreut.

Zu diesen Möglichkeiten gehören die Eizellspende, die Erhaltung der Fruchtbarkeit durch Kryokonservierung von Eizellen sowie spezifische Anwendungen der Präimplantationsdiagnostik. Frauenpaaren steht darüber hinaus die ROPA-Methode zur Verfügung, bei der eine Partnerin die Eizellen zur Verfügung stellt und die andere die Schwangerschaft austrägt.

PGT und die gesetzlichen Regelungen zur genetischen Untersuchung von Embryonen

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PGT) gibt es Unterschiede zwischen beiden Systemen. In Deutschland ist die Anwendung auf bestimmte Fälle beschränkt und erfordert eine vorherige Bewertung durch eine Ethikkommission. Spanien erlaubt den Einsatz von PGT bei einer größeren Zahl medizinischer Indikationen, darunter zur Erkennung schwerwiegender Erbkrankheiten oder in bestimmten Fällen zur Verringerung des Fehlgeburtsrisikos.

„Viele Patientinnen kommen mit Fragen nach Spanien, welche Möglichkeiten ihnen hier offenstehen und welche Auswirkungen eine Behandlung haben kann, die in Deutschland verboten oder stärker eingeschränkt ist. Deshalb erläutern wir im ersten Beratungsgespräch die medizinischen Möglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen und Sicherheiten, unter denen die Behandlung erfolgt", so der Gynäkologe von IVI Alicante.

„Spanien ist aufgrund seiner gesetzlichen Regelungen in der Reproduktionsmedizin deutlich fortschrittlicher als Deutschland. Sie haben es mir ermöglicht, auch mit über 40 noch Mutter zu werden. Mein Wunder wird im Oktober geboren", erklärt eine der Patientinnen.

Eizellspende: Anonymität und Auswahl der Spenderinnen

Während die Eizellspende in Deutschland verboten ist, verfügt Spanien über einen spezifischen gesetzlichen Rahmen. Die Gametenspende muss unentgeltlich, altruistisch und vertraulich erfolgen und die Anonymität der Spenderin gewahrt werden.

Die Auswahl der Spenderin erfolgt durch die medizinischen Teams nach den gesetzlich festgelegten Kriterien. Dabei wird eine möglichst hohe Übereinstimmung mit der Empfängerin angestrebt.

Bei IVI durchlaufen potenzielle Eizellspenderinnen ein umfassendes Auswahl- und Untersuchungsverfahren. Darüber hinaus setzt IVI den IVI Biometric Scan ein, eine Technologie zur Analyse der Gesichtsähnlichkeit, mit deren Hilfe eine Spenderin ausgewählt werden kann, die der Patientin hinsichtlich ihrer Gesichtsmerkmale möglichst ähnlich ist.

Die spanische Gesetzgebung sieht ein nationales Spenderregister vor, in dem Gameten- und Embryonenspenden sowie die aus den jeweiligen Spenden geborenen Kinder erfasst werden. So können die Spenderinnen und Spender sowie die Anzahl der jeweiligen Spenden kontrolliert werden.

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Jugendkriminalität und Sozialstaat im Fokus: Wallner skizziert Kurs für Herbstverhandlungen

08.10.2026

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.

Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.

In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.

Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.

Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.