NAGOYA, Japan, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- Kowa Company, Ltd. (im Folgenden „Kowa") entwickelt K-911 zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei Patienten mit Glaukom oder okulärer Hypertonie über das mit ihr verbundene Unternehmen Kowa Research Institute, Inc. (mit Sitz in North Carolina, USA), das in den Vereinigten Staaten im Bereich der pharmazeutischen Entwicklung tätig ist. Kowa gab heute bekannt, dass der am 30. Juni 2026 bei der U.S. Food and Drug Administration (FDA) eingereichte Zulassungsantrag (New Drug Application, NDA) zur Prüfung angenommen wurde. Die FDA wird den Zulassungsantrag (NDA) gemäß dem Prescription Drug User Fee Act (PDUFA) prüfen; als Zieldatum für die Entscheidung wurde der 30. April 2027 festgelegt.
K-911 (Bimatoprost-Grenod) ist ein neuartiger Prostanoid-FP-Rezeptor-Agonist mit einer Stickstoffmonoxid (NO) freisetzenden Gruppe und wurde von Nicox S.A. (im Folgenden „Nicox"), einem französischen Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt auf der Forschung und Entwicklung verschreibungspflichtiger Arzneimittel für die Augenheilkunde, entdeckt. Kowa schloss im Februar 2024 eine exklusive Lizenzvereinbarung mit Nicox über die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung in Japan sowie im Juli 2025 für den Rest der Welt mit Ausnahme von China, Taiwan, Korea und Südostasien.
„K-911" hat eine starke augeninnerdrucksenkende Wirkung gezeigt, indem es den Abfluss des Kammerwassers über zwei Wege fördert: den durch NO vermittelten konventionellen Abflussweg über das Trabekelwerk und den Schlemm-Kanal sowie den durch Bimatoprost vermittelten unkonventionellen uveoskleralen Abflussweg.
Mit der Entwicklung von K-911 möchte Kowa eine neue Behandlungsmöglichkeit für Patienten mit Glaukom und okulärer Hypertonie anbieten.
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Kowa Company, Ltd.
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Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.