
Die Austria Presse Agentur (APA) steigt mit einem eigenen KI-Sprachmodell in die Riege technischer Plattformanbieter im Mediensektor auf. Gemeinsam mit der AI Factory Austria AI:AT hat die Nachrichtenagentur „AustroBERT“ entwickelt, ein Modell der BERT-Familie, das ausschließlich auf APA-Agenturmeldungen trainiert wurde. Ziel ist zunächst die automatisierte Kategorisierung von Medientexten – ein Kernbaustein für Such- und Empfehlungssysteme, Archivierung und Analyse im redaktionellen Alltag.
Das Projekt wurde im Rahmen des FFG-Forschungsprogramms FAIRmedia umgesetzt und soll laut APA die technologische Auswahl an BERT-Systemen im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Österreich, erweitern. Weil das Modell auf „sauberen, lizenzrechtlich einwandfreien Daten“ basiert, sieht die Agentur darin einen Beitrag zur Informations- und Technologiesouveränität. „AustroBERT“ wird unter einer wissenschaftlichen Lizenz veröffentlicht und steht damit Forschungs- und Bildungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung. Medienunternehmen können Technologie und Modell zudem als kooperative Infrastruktur über die APA nutzen.
Eine der größten Hürden in der Entwicklung war der Zugriff auf genügend GPU-Ressourcen für ausreichend viele Trainingsläufe. Hier kam AI:AT ins Spiel: Die Organisation stellte einen professionell organisierten Zugang zur Infrastruktur des European High Performance Computing Joint Undertaking (EuroHPC) bereit. „AustroBERT“ gilt damit als Beispiel dafür, wie die europäische „AI Factories Initiative“ Hochleistungsrechner für konkrete Anwendungen in der Medienbranche nutzbar macht.
Aufbauend auf den Erfahrungen mit „AustroBERT“ plant die APA nach eigenen Angaben weitere Schritte: Vorgesehen ist die Entwicklung eines Small Language Model speziell für journalistische Anwendungsfälle; perspektivisch sollen auch größere Modellansätze geprüft werden. Für den österreichischen Medienmarkt markiert „AustroBERT“ damit nicht nur einen technologischen Testlauf, sondern auch den Versuch, eigene Standards und Infrastrukturen im wachsenden KI-Ökosystem zu etablieren.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.