
Die Volksanwaltschaft zeichnet in einem neuen Schwerpunktbericht ein düsteres Bild der Situation psychisch erkrankter Menschen im österreichischen Strafvollzug. Die Versorgung dieser Gefangenen sei in mehreren Justizanstalten nur bedingt oder überhaupt nicht ausreichend gewährleistet, heißt es in dem am Donnerstag präsentierten Bericht. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP), zuständig für den Strafvollzug, sprach in Wien von einem „Systemversagen“ und warnte vor strukturellen Defiziten in der Behandlung und Betreuung.
Kritik übt die Volksanwaltschaft insbesondere am eklatanten Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie in den Haftanstalten. „Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen“, sagte Schwarz. In der Folge müsse Justizwachepersonal Aufgaben übernehmen, für die es nicht ausgebildet sei, während Betroffene häufig in Einzelhafträumen isoliert würden. Die Volksanwaltschaft verweist darauf, seit Jahren vor Missständen gewarnt zu haben. Diese Hinweise seien vom Justizministerium ignoriert worden, obwohl die Zahl psychisch erkrankter Gefangener steige.
Der Bericht stützt sich auf 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) in Justizanstalten in den Jahren 2025 und im ersten Quartal 2026. Erhoben wurden die Fälle von 59 Betroffenen, darunter 13 Frauen und zwei Jugendliche. Die Volksanwaltschaft spricht von „dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken“, die laut Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen. Besonders Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.
Das Justizministerium erklärte, man nehme den Bericht „sehr ernst“ und werde alle Feststellungen und Hinweise auf mögliche Missstände eingehend prüfen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ordnete nach der Veröffentlichung eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle an. Sie betonte, ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse sichergestellt sein. Eine nachhaltige Verbesserung sei jedoch nur mit ausreichender Finanzierung sowohl des Strafvollzugs- als auch des Gesundheitssystems möglich, so Sporrer. Man befinde sich dazu in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium, um Lösungen für psychisch beeinträchtigte Menschen innerhalb und außerhalb des Vollzugs zu erarbeiten und die im Bericht identifizierten Mängel schrittweise im Rahmen laufender Reformen zu beheben.

Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz (EABG) verständigt, das den Ausbau von Wind-, Sonnen- und anderer Ökostromproduktion deutlich anheben soll. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS will damit die jährliche Stromproduktion bis 2030 gegenüber 2020 um 27 Terawattstunden (TWh) steigern und so sowohl den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen als auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern. Für die Beschlussfassung im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, der Entwurf soll nun ins Parlament eingebracht und mit FPÖ sowie Grünen verhandelt werden.
Kern des Gesetzes sind verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland. Länder und Gemeinden, die den Ausbau der Erneuerbaren aktiv unterstützen, sollen finanziell profitieren. Gleichzeitig setzt die Regierung auf deutlichen Druck: Werden die Zielvorgaben verfehlt, drohen Förderkürzungen bis hin zu Milliardenstrafen für die Länder. Besonders die Windkraft soll massiv erweitert werden; bis 2030 müssen in jedem Bundesland Windräder stehen – auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, wo es bislang noch keine Anlagen dieser Art gibt.
Um das Ausbautempo zu erhöhen, sieht der Entwurf beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Ökostrom-Projekte vor. Das Gesetz war ursprünglich bereits für den vergangenen Sommer als eines der Energie-„Leuchtturmprojekte“ der Dreierkoalition angekündigt worden. Nach der jüngsten Energiekrise im Zuge des Kriegs im Nahen Osten ist der Druck auf die Regierung, die Energiewende voranzubringen, weiter gestiegen. Die Grünen zeigten sich vom aktuellen Entwurf enttäuscht und sprechen von „ordentlichem Nachbesserungsbedarf“.
Die geplante Steigerung von 27 TWh verdeutlicht das Ausmaß der angestrebten Transformation. Für die Erzeugung von rund einer Terawattstunde Strom ist nach Regierungsangaben in etwa ein Donaukraftwerk in der Größenordnung von Wien-Freudenau nötig, oder alternativ etwa 75 moderne Windräder jener Dimension, wie sie derzeit auf der steirischen Freiländeralm errichtet werden. Das EABG soll die Weichen dafür stellen, dass diese zusätzliche Kapazität in den kommenden Jahren tatsächlich ans Netz geht und Österreich seine Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreicht.