
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.
Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.
Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.
Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.