
Mit seiner 432. Regierungssitzung beendet Peter Kaiser eine der längsten politischen Laufbahnen an der Spitze eines österreichischen Bundeslandes. Nach 18 Jahren in der Kärntner Landesregierung, davon knapp 13 Jahre als Landeshauptmann, trat der SPÖ-Politiker am Dienstag ein letztes Mal offiziell an den Regierungstisch. Sein Büro bilanzierte 2.027 Beschlüsse, die auf Kaisers Initiative zurückgehen – 318 Sitzungen als Regierungschef seit 2013 und davor 114 als Landesrat ab 2008.
Der Abschied fällt demonstrativ unspektakulär aus. Aus Kaisers Umfeld heißt es, es sei "Business as usual" angesagt, heikle Punkte stehen nicht mehr auf der Tagesordnung. Kaiser selbst spricht von großer Dankbarkeit und Respekt für die gemeinsame Arbeit in den vergangenen Jahren und räumt zugleich "ein bisschen Wehmut" ein. Er verweist auf eine Reihe aus seiner Sicht zentraler Weichenstellungen: die Befreiung Kärntens aus der Hypo-Heta-Haftungszwangsjacke, die Abschaffung des Pflegeregresses, das Bildungs- und Betreuungsgesetz sowie die erst kürzlich beschlossene Kulturstrategie.
Politisch übernahm Kaiser im Jahr 2013 in einer Phase, die von Turbulenzen und Vertrauensverlust geprägt war. Er versprach Ruhe, Verlässlichkeit und einen neuen Stil – und konnte die Landespolitik nach Einschätzung vieler Beobachter stabilisieren. Mehrere Wahlerfolge der SPÖ in Kärnten, zuletzt erneut Platz eins bei der Landtagswahl, festigten seinen Kurs. Inhaltlich setzte Kaiser vor allem auf soziale Schwerpunkte: leistbares Wohnen, Bildung und der Ausbau der Kinderbetreuung zählten zu den Kernthemen. Parallel dazu entwickelte sich die Wirtschaft nach Darstellung der Landesregierung stabil, zeitweise gingen die Arbeitslosenzahlen zurück.
Der jetzt vollzogene Wechsel an der Spitze kommt nicht abrupt. Innerhalb der SPÖ Kärnten wurde der Übergang seit Längerem vorbereitet; beim Parteitag in Villach kürten die Delegierten Daniel Fellner zum Nachfolger an der Landesspitze. Kaiser hatte früh signalisiert, Platz für eine neue Generation machen zu wollen. Ganz aus der Politik verabschieden will er sich allerdings noch nicht festlegen: Er lässt offen, welche Rolle er künftig einnehmen könnte. Spekulationen über eine mögliche Kandidatur bei der nächsten Bundespräsidentenwahl kommentiert er nicht abschließend – Beobachter rechnen damit, dass der nunmehrige Ex-Landeshauptmann der Bundespolitik erhalten bleiben könnte.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) verschärft im Konflikt um die Zukunft der Wahlärzte den Ton gegenüber der Politik. Kammerpräsident Johannes Steinhart sprach von einem „Dauerangriff auf die Wahlärzte“ und wandte sich gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), Honorare zu deckeln und Wahlärzte stärker zu Kassenleistungen zu verpflichten. Statt Druck brauche es eine Attraktivierung des Kassensystems, betonte Steinhart bei einer Pressekonferenz in Wien.
Vizepräsident Edgar Wutscher machte deutlich, dass aus Sicht der Ärzteschaft nicht die Wahlärzte für unbesetzte Kassenstellen verantwortlich seien, sondern die mangelnde Attraktivität der Kassenmedizin. Viele Medizinerinnen und Mediziner entschieden sich für das Wahlarztsystem, weil Arbeits- und Rahmenbedingungen im Kassensystem nicht zu ihren Lebensrealitäten passten. Als Beispiel nannte Wutscher die Situation in unterversorgten Regionen, in denen Spitalsärzte zwar zusätzlich tätig sein wollten, von der Sozialversicherung aber keine kassenärztliche Tätigkeit genehmigt bekämen und daher nur als Wahlärzte ordinieren könnten.
Steinhart und Wutscher stellten dem von der Politik diskutierten Instrumentarium von Honorarobergrenzen und Verpflichtungen ein Bündel an Strukturmaßnahmen gegenüber. Kassenpraxen müssten so gestaltet werden, dass sie eine „Magnetwirkung“ für junge Ärztinnen und Ärzte entfalten, forderte Steinhart. Die ÖÄK verweist auf Teilzeitmodelle, flexiblere Öffnungszeiten und „zukunftsorientierte“ Kassenverträge als Hebel, um den öffentlichen Bereich zu stärken, ohne ein funktionierendes Wahlarztsystem einzuschränken.
Scharf kritisierte die Kammer das aus ihrer Sicht zunehmende Element des Zwangs in der Gesundheitspolitik – sowohl gegenüber Wahlärzten als auch gegenüber Medizinabsolventen, etwa bei Überlegungen zu verpflichtenden Arbeitsdiensten. „Wir sind ein freier Beruf“, sagte Steinhart. Patientinnen und Patienten hätten Anspruch darauf, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die nicht unter ökonomischem Druck oder politischem Zwang stünden. Die Ärzteschaft wiederum habe das Recht, ohne Zwangsverpflichtungen durch die Politik arbeiten zu können. Neben den Wahlarzt-Plänen bezeichnete die ÖÄK auch die verpflichtende Diagnose-Codierung ab Jahresmitte einmal mehr als problematisch.
Unterstützung kam aus der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Deren Vizeobfrau Naghme Kamaleyan-Schmied verwies darauf, dass viele Ärztinnen und Ärzte in das Wahlarztsystem wechseln, weil sie dort mehr Zeit für einzelne Patienten aufbringen können als im eng getakteten Kassensystem. Für die Ärztekammer ist klar: „Jeder Kassenarzt mehr ist ein Gewinn für das System – egal ob in Voll- oder Teilzeit“, so Wutscher. Dies sei aber nur über attraktivere Bedingungen im Kassenbereich zu erreichen, nicht über Eingriffe in die Wahlpraxen.