BROOMFIELD, Colorado, 1. Juli 2026 /PRNewswire/ -- HEYDUDE und Fusion Shoes haben einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln beigelegt, der bestimmte Fusion Superlight-Modelle betraf, bei denen HEYDUDE eine Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit den „Wally"-Schuhen der Marke geltend gemacht hatte.
HEYDUDE ist eine weltweit bekannte Schuhmarke, die für leichte, lässige Modelle bekannt ist, die für Komfort im Alltag entwickelt wurden. Fusion Shoes, eine Marke der CM Laufsteg München International Brands GmbH mit Sitz in Pirmasens, Deutschland, entwickelt und vertreibt Schuhe in verschiedenen Märkten.
„Wir freuen uns, eine Einigung erzielt zu haben, die die Integrität des geistigen Eigentums von HEYDUDE schützt und den Wert der unverwechselbaren Designs unserer Marken stärkt", sagte Beth Cooperstein, Vice President, Global Intellectual Property, bei Crocs, Inc. „Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, unsere Rechte angemessen durchzusetzen und den fairen Wettbewerb auf dem Markt zu fördern."
Gemäß den Bedingungen des Vergleichs hat Fusion Shoes den Verkauf der in diesem Fall betroffenen Fusion-Superlight-Modelle in Deutschland seit April eingestellt.
Informationen zu Crocs, Inc.:
Crocs, Inc. (Nasdaq: CROX) mit Hauptsitz in Broomfield, Colorado, ist ein weltweit führender Anbieter von innovativem Freizeitschuhwerk für jedermann und verbindet Komfort und Stil mit einem Preis-Leistungs-Verhältnis, das die Verbraucher schätzen und lieben. Zu den Marken des Unternehmens zählen Crocs und HEYDUDE; seine Produkte werden in mehr als 85 Ländern über den Großhandel und im Direktvertrieb an Endverbraucher verkauft. Weitere Informationen zu Crocs, Inc. finden Sie unter investors.crocs.com. Um mehr über unsere Marken zu erfahren, besuchen Sie , www.crocs.com, oder , www.heydude.com,. Interessierte können außerdem die Websites , https://investors.crocs.com/news-and-events/ und besuchen und sowohl Crocs als auch HEYDUDE auf ihren sozialen Plattformen folgen.
Medienkontakt:
Sarah Pariseau
spariseau@crocs.com

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Der Asbest-Skandal rund um mehrere Steinbrüche im Burgenland entwickelt sich zu einer Milliardenbelastung für die öffentliche Hand. Nach einer neuen Berechnung der Umweltorganisation Greenpeace wird der materielle Schaden durch Entsorgung und Sanierung mindestens 1,6 Milliarden Euro betragen. Betroffen sind nicht nur das Burgenland, sondern auch Teile der Steiermark, Niederösterreichs sowie Gebiete in Ungarn, in die asbesthaltiges Material geliefert oder verbaut wurde.
Grundlage der Kostenschätzung ist die Annahme, dass seit 1990 rund 26 Millionen Tonnen asbesthaltiges Gestein aus vier Steinbrüchen abgebaut wurden. Greenpeace geht davon aus, dass etwa 20 Millionen Tonnen kurz- oder langfristig auf Asbestdeponien landen werden, während der Rest als Straßenunterbau, Fundamente oder in privaten Gärten in der Umwelt verbleibt und kaum mehr rückholbar ist. Rund 20 Prozent des Abfalls sollen in Form von asbesthaltigem Asphalt anfallen, dessen Deponierung besonders aufwendig ist und künftige Straßensanierungen über Jahrzehnte verteuern dürfte.
Mindestens drei Viertel der veranschlagten 1,6 Milliarden Euro entfallen laut Greenpeace auf die Entsorgung des Materials, der Rest auf Sanierungen. Für die Rechnung wurde ein Entsorgungspreis von lediglich 50 Euro je Tonne angesetzt – etwa die Hälfte des vor Bekanntwerden des Skandals üblichen Marktpreises. Diese Kalkulation sei nur zu halten, wenn rasch neue, sichere und kostengünstige Deponien errichtet werden, etwa in bereits geschlossenen Steinbrüchen, argumentiert Greenpeace. Andernfalls könnten sich die Gesamtkosten nach Einschätzung der Organisation auf mindestens das Doppelte erhöhen.
Die von Greenpeace genannten Summen übersteigen die Umsätze der betroffenen Steinbruchbetreiber deutlich und dürften auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes Burgenland überfordern. Die Umweltorganisation drängt daher auf ein Eingreifen des Bundes und fordert, Mittel aus der Katastrophenhilfe bereitzustellen und einen Rahmen für eine kostengünstige Entsorgung zu schaffen. Zugleich verweist sie auf die Verantwortung des zuständigen Umweltministers, für ausreichend Deponiekapazitäten zu sorgen, um Kostenrisiken zu begrenzen und die logistisch aufwendige Räumung der asbestbelasteten Materialien langfristig planbar zu machen.