Saudi-Immobilienportal nimmt Anträge auf Immobilienbesitz durch Ausländer entgegen

24.06.2026

RIAD, Saudi-Arabien, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Real Estate General Authority (REGA), die für den Immobiliensektor in Saudi-Arabien zuständige Aufsichtsbehörde, hat heute bekannt gegeben, dass ab sofort Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer über das Portal „Saudi Properties" gestellt werden können. Dies ist das offizielle Portal zum Gesetz über den Immobilienbesitz durch Ausländer, das im Januar 2026 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wurden auch der geografische Geltungsbereich und der Rechtsrahmen genehmigt.

Real Estate General Authority (REGA)

Das Portal ermöglicht es potenziellen Immobilienbesitzern sowohl innerhalb als auch außerhalb des Königreichs, ihren Weg zum Immobilienbesitz über einen offiziellen digitalen Kanal zu beginnen, über den Nutzer alle behördlichen Formalitäten elektronisch erledigen können. Zu den Dienstleistungen von Saudi Properties gehören der Zugang zu verfügbaren Erwerbsmöglichkeiten, geprüfte Immobilienangebote, die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Einreichung von Anträgen sowie die Nachverfolgung der Anträge.

Personen ohne saudische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz im Königreich können ihren Antrag direkt über das Portal „Saudi Properties" unter Angabe ihrer Aufenthaltsnummer stellen, wobei die Berechtigungsvoraussetzungen automatisch überprüft und die Formalitäten im Rahmen eines vollständig digitalen Verfahrens abgewickelt werden.

Nicht-saudische Einwohner beginnen ihr Antragsverfahren mit der Beantragung eines digitalen Personalausweises bei saudischen Auslandsvertretungen; dieser muss vor dem Ausfüllen des Online-Antrags eingeholt werden. Nicht-saudische Unternehmen und Einrichtungen, die noch nicht im Königreich vertreten sind, müssen sich über die Plattform „Invest Saudi" beim Investitionsministerium registrieren lassen und eine nationale Einheitsnummer beantragen, bevor sie den Eigentumsübertragungsprozess elektronisch abschließen können.

Das System ermöglicht es nicht-saudischen Privatpersonen, Unternehmen und juristischen Personen, Immobilien in verschiedenen Regionen des Königreichs Saudi-Arabien zu erwerben, regelt jedoch gleichzeitig den Immobilienbesitz in Mekka und Medina. Der Erwerb von Immobilien in den beiden Heiligen Städten ist auf saudische Unternehmen und muslimische Privatpersonen sowohl aus dem Königreich als auch aus dem Ausland beschränkt.

Dies wird durch einen klaren regulatorischen Rahmen umgesetzt, der Entscheidungen über Eigentumsverhältnisse transparenter macht, indem Immobilienmöglichkeiten mit strukturierten Wegen und offiziellen Datenquellen verknüpft werden. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit des Marktes gestärkt, ein qualitativ hochwertiges städtisches Wachstum gefördert und die Erfahrung der Begünstigten insgesamt verbessert.

Die REGA betonte, dass das Portal „Saudi Properties" der offizielle Kanal für Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie für den Zugriff auf wichtige Informationen zum Immobilienbesitz im Königreich ist. Die Behörde empfiehlt potenziellen Immobilienkäufern, das Portal „Saudi Properties" unter folgender Adresse zu besuchen: saudiproperties.rega.gov.sa.

Die Aktualisierung und Umsetzung des Gesetzes über den ausländischen Immobilienbesitz tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Saudi-Arabien einen tiefgreifenden Wandel auf seinem Immobilienmarkt erlebt, der durch das städtische Wachstum, den Ausbau großer Projekte sowie die Weiterentwicklung der Bereiche Wirtschaft, Tourismus, Gastgewerbe, Unterhaltung und Lebensqualität vorangetrieben wird, was die Attraktivität des Königreichs als Standort zum Leben, Arbeiten und Investieren weiter stärkt.

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Autobahn als Gefahrenzone: Wie KI das Arbeiten unter Verkehr sicherer machen soll

15.06.2026

Asfinag und ÖAMTC kombinieren emotionale Bewusstseinsbildung mit neuer Technologie, um den „Arbeitsplatz Straße“ sicherer zu machen. Unter dem Slogan „Danke, dass du auf meine Mama/meinen Papa aufpasst“ starten die Organisationen eine gemeinsame Kampagne, bei der die Kinder der Mitarbeitenden als Botschafter auftreten. Hintergrund sind mehrere schwere Unglücke mit Autobahn-Personal: Im Jahr 2025 war Asfinag-Personal in sechs Unfälle auf Autobahnen involviert, einer davon endete tödlich. Parallel zu der Kampagne wird in Österreich ein KI-basiertes Warnsystem im Live-Betrieb getestet.

Die Dimension des Problems ist erheblich. Laut Daten von Statistik Austria und ÖAMTC kam es 2025 zu insgesamt 2.137 Unfällen mit Personenschaden auf Autobahnen und Schnellstraßen, 45 davon verliefen tödlich. Als häufigste Ursachen gelten Unachtsamkeit und Ablenkung. Eine IFES-Umfrage zeigt, wie verbreitet riskantes Verhalten ist: Ein Drittel der Befragten gibt an, während der Fahrt Handy-Nachrichten zu lesen oder zu schreiben, die Hälfte bedient Navi oder Radio. Unter den unter 30-Jährigen räumen 60 Prozent ein, schon einmal während der Fahrt ein Video aufgenommen zu haben.

Das neue KI-System zielt darauf ab, die Arbeit von Straßenkolonnen unter fließendem Verkehr besser abzusichern. Auf Sicherungsfahrzeugen oder Warnleitanhängern montierte Kameras erfassen Fahrzeuge in rund 300 Metern Entfernung. Die Künstliche Intelligenz analysiert daraufhin den Fahrweg der herannahenden Fahrzeuge und löst bei Kollisionsgefahr Warnungen aus: Die Person am Steuer wird mit einem Hupsignal aufmerksam gemacht, während Straßenarbeiter ein kleines Gerät am Körper tragen, das im Gefahrenfall vibriert. Diese wenigen zusätzlichen Sekunden sollen reichen, um sich aus der Gefahrenzone zurückzuziehen.

Derzeit sind fünf Kameras im Einsatz, weitere 21 Kollisionswarner werden angeschafft. Der Testbetrieb läuft bis Jahresende, anschließend soll über eine flächendeckende Einführung entschieden werden. Auch der ÖAMTC erprobt die Technologie im praktischen Alltag: Elf Fahrzeuge des Clubs wurden mit dem System ausgerüstet, sie werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland getestet. Die Kombination aus KI-gestützter Früherkennung und einer breit angelegten Kampagne gegen Ablenkung am Steuer soll das Risiko für Verkehrspersonal senken – und zugleich Fahrerinnen und Fahrer stärker für die Konsequenzen ihres Verhaltens sensibilisieren.