Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil die Position der Netzbetreiber im Konflikt um die Installation digitaler Stromzähler gestärkt. Im Kern entschied das Gericht in Luxemburg, dass Netzbetreiber nicht verpflichtet sind, dem Wunsch eines Endkunden nach einem konventionellen Zähler stattdessen eines intelligenten Messgeräts zu entsprechen. Diese Konkretisierung der Stromnetzrichtlinie folgt auf eine Anfrage des Landesgerichts St. Pölten im Fall von Roswitha Vizvary.
Der niederösterreichische Netzbetreiber Netz NÖ bewertet das Urteil als wesentlichen Schritt für die Modernisierung des Energiesystems. Das Unternehmen betont, dass intelligente Messgeräte eine zentrale Rolle bei der Integration von Photovoltaik, Wärmepumpen und E-Mobilität spielen. Durch eine erhöhte Transparenz beim Energieverbrauch sollen die Stromnetze zukunftsfähig gemacht und stabil gehalten werden.
Auf der Gegenseite kritisieren Roswitha Vizvary und ihr Anwalt Gottfried Forsthuber die Entscheidung sowie die Priorisierung der Digitalisierung gegenüber dem Konsumentenschutz. Vizvary bemängelt, dass Kunden den Zugriff auf ihre Verbrauchsdaten erst akzeptieren müssten, bevor rechtliche Schritte dagegen möglich seien. Sie sieht darin einen Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Verbraucherschutzes.
Anwalt Forsthuber, der rund 70 Klienten in Österreich vertritt, bezeichnet das Urteil als Rückschlag, zeigt sich jedoch für den Prozess in St. Pölten weiterhin kämpferisch. Er wirft dem EuGH vor, den Datenschutz zu vernachlässigen und die Gefahr von Hackerangriffen sowie Datenklauen zu ignorieren. Trotz der klaren Linie aus Luxemburg bleibt der rechtliche Widerstand gegen den Smart-Meter-Zwang in Teilen Österreichs bestehen.



